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BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2015, 647 | BGH - Sachverständiger mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Kein Rechtsmittel! |
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 14.10.2020 - IV ZB 8/20
1. Gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG ablehnenden Beschluss ist kein Rechtsmittel eröffnet.*)
2. Das gilt auch, wenn erst das Beschwerdegericht die in erster Instanz getroffene Anordnung aufhebt, selbst wenn es die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 667/14
Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in der betreffenden Entscheidung zugelassen worden ist.*)
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