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BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
LG Berlin II, Urteil vom 15.07.2024 - 66 S 24/24
1. Verweigert der Vermieter einem behinderten Mieter widerrechtlich den Bau einer Rollstuhlrampe, so wird der Mieter diskriminiert und erhält eine Entschädigung nach dem AGG.
2. Dieses Verhalten des Vermieters begründet eine hohe Entschädigung, weil es für den Mieter gravierende Folgen hat, da es dem Mieter ohne Hilfe Dritter nicht möglich ist, die vorhandenen Treppenstufen zu überwinden, und er deshalb das Haus nicht spontan verlassen oder betreten kann.
VolltextBGH, Urteil vom 31.08.2022 - VIII ZR 132/20
§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.01.2005 - VIII ZR 114/04, IMRRS 2005, 0206 = BGHZ 162, 30, 37).*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 26 W 19/21
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 29.10.2021 - 31 C 288/20
1. Dem Verpächter eines Grundstücks soll auch während der Pachtzeit die Möglichkeit haben, auf die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs hinzuwirken. Hierfür steht ihm ein Unterlassungsanspruch gegen einen vertragswidrigen Gebrauch des Pächters zu, wobei der Anspruch auch ohne entsprechende ausdrückliche Regelung aus den vertraglichen Vereinbarungen zum Gebrauchszweck folgen kann. Er ist dem Eigentumsanspruch des § 1004 BGB nachgebildet; hier kommt es jedoch nur darauf an, dass der Pächter einen vertragswidrigen Gebrauch der Pachtsache trotz einer Abmahnung des Verpächters fortsetzt. Dem Eigentümer des Grundstücks steht dieses Recht erst dann zu, wenn er in den streitbefangenen Pachtvertrag eingetreten ist.
2. Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist zunächst die Nutzung fremden Landes. Als Nutzung steht die Gartennutzung, nicht jedoch die bauliche Nutzung im Vordergrund. Notwendigerweise beinhaltet die kleingärtnerische Nutzung die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; nur Dauerkulturen oder eine überwiegende Nutzung zu Erholungszwecken reichen für eine kleingärtnerische Nutzung nicht aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2008 - 2 A 5.08; OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96, NVwZ-RR 2001, 83).
3. Der Anspruch des Verpächters gegen den Pächter auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Kleingartenparzelle verjährt während des laufenden Pachtverhältnisses im Übrigen solange nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH, IMR 2019, 110).
VolltextBGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 05.01.2018 - 2 U 94/17
Der Anspruch auf Unterlassung der mietvertragswidrigen Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung.*)
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1. Der Unterlassungsanspruch (BGB § 541 Rn. 14)
a) Vertragswidriger Gebrauch (BGB § 573 Rn. 27)
IV. Fortsetzung (BGB § 541 Rn. 11-13)
II. Wohnraummietverträge ( Rn. 13-16)
I. Mietvertrag über Wohnraum (BGB § 556d Rn. 18-22a)
I. Verjährung mietrechtlicher Ansprüche außerhalb von § 548 BGB (BGB § 548 Rn. 63-65)