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Ihre Suche nach Volltext: XII ZB 528/11 ergab 8 Treffer in 5 Bereichen.
Übernimmt der Anwalt die Fristenkontrolle zwischenzeitlich durch Bearbeitung der Sache selbst, muss er bei Rückführung der Akte in den Kanzleibetrieb sicherstellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Frist wieder bei seinem Personal liegt. Ein Missverständnis geht zu seinen Lasten.
Anforderungen an Fristwahrungskontrolle bei Telefax?
BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 34/13
Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.
Ein Rechtsanwalt ist zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter nur verpflichtet, wenn ihm aufgrund der ihm bekannten Umstände ein von diesen begangener Fehler offenbar wird.*)