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Ihre Suche nach Volltext: XII ZB 528/11 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Fristgebundene Schriftsätze: Wann muss die Versendung gesondert überprüft werden?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 1876; IMRRS 2020, 0808
Rechtsanwälte
Fristenüberwachung und kein Ende
BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 17/18
Übernimmt der Anwalt die Fristenkontrolle zwischenzeitlich durch Bearbeitung der Sache selbst, muss er bei Rückführung der Akte in den Kanzleibetrieb sicherstellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Frist wieder bei seinem Personal liegt. Ein Missverständnis geht zu seinen Lasten.
Ein Rechtsanwalt ist zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter nur verpflichtet, wenn ihm aufgrund der ihm bekannten Umstände ein von diesen begangener Fehler offenbar wird.*)