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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 136/05
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05
VolltextIBRRS 2008, 3584; IMRRS 2008, 1935
BGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 136/05
VolltextIBRRS 2007, 2817; IMRRS 2007, 1074
BGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05
VolltextIBRRS 2007, 2902; IMRRS 2007, 1127
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05
VolltextIBRRS 2006, 5063
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 136/05
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 5 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
6 Volltexturteile gefunden |
LG Bielefeld, Urteil vom 18.04.2023 - 5 O 149/22
1. Hat der Auftraggeber wegen festgestellter Mängel die Abnahme der Leistung verweigert, so dass es an einer Abnahme und damit an einer Bestätigung der Vertragsgemäßheit der Leistung durch den Auftraggeber fehlt, verbleibt die Beweislast für die Mangelfreiheit der Leistung beim Auftragnehmer.
2. Weist die Leistung noch wesentliche Mängel auf und hat der Auftragnehmer die Abnahme zu Unrecht verlangt, ist er aufgrund einer eigenen Pflichtverletzung dazu verpflichtet, die mit der fehlgeschlagenen Abnahme verbundenen Kosten aus Schadensersatzgesichtspunkten zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass den Auftragnehmer ein Verschulden trifft und nicht nur unwesentliche Mängel vorliegen.
VolltextBGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZR 136/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 23.04.2008 - XII ZR 136/05
1. Räumt der bisherige Mieter das Objekt nicht rechtszeitig und kündigt daraufhin der neue Mieter den Vertrag, so hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens.
2. Bei diesem Schadensersatzanspruch fällt keine Mehrwertsteuer an.
3. Zu der Frage, wann dem Vermieter nach einer Zwangsversteigerung über diesen Zeitpunkt hinaus Ersatz des Mietausfallschadens zusteht.
VolltextBGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05
Wird eine Revision unbeschränkt zugelassen und legen beide Parteien Revision ein, kann eine der Revisionen auch durch getrennten Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückgewiesen werden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05
1. Bei beiderseitigen Rechtsmitteln ist die Zurückweisung nur eines der beiden Rechtsmittel durch Beschluss nicht ausgeschlossen.
2. Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist.
VolltextBGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 136/05
ohne amtlichen Leitsatz
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