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BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 06.04.2011 - XII ZR 79/09
Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbracht worden sind, kann jedenfalls dann im Wege eines neuen Rechtsstreits erfolgen, wenn das Ursprungsverfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist, rechtskräftig beendet ist (Abgrenzung zu BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903).*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05
1. Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt.*)
2. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein) |
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Haftungsausschluss |