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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

19 Beiträge gefunden |
IMR 2024, 450 | LG Berlin - Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung! |
IMR 2024, 363 | LG Berlin - Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung! |
IMR 2023, 93 | LG Itzehoe - Kündigung darf sich auf vorangegangene Kündigungen oder Abmahnungen beziehen! |
IMR 2022, 1039 | AG Kassel - Veränderung eines bestehenden baulichen Zustands ist weder Instandhaltung noch -setzung |
IMR 2022, 237 | BGH - Wann liegt eine Störung des Sondereigentums vor? |
IBR 2021, 305 | OLG Hamm - Betriebsbeschreibung ist Beschaffenheitsvereinbarung! |
IMR 2017, 478 | LG Berlin - Nicht jeder Einbau eines Fahrstuhls rechtfertigt auch eine Mieterhöhung! |
IBR 2016, 727 | BVerwG - Keine Bezugnahme auf nicht zugängliche DIN-Norm! |
IMR 2015, 1015 | LG Mainz - Entfall der Barrierefreiheit durch nachträgliche Einbauten? |
IBR 2015, 363 | OLG Karlsruhe/BGH - Barrierefreiheit = Schwellenfreiheit? |
106 Volltexturteile gefunden |

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2024 - 2-13 S 40/23
Ist mit einer begehrten Baumaßnahme kein unmittelbarer Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen verbunden (hier nicht ebenerdige Terrassentür), ist diese Maßnahme nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert.*)


VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - VerfGH 45/24
1a. Das Besitzrecht des Pächters gehört zu den vermögenswerten Rechten, die der berechtigten Person von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu ihrem privaten Nutzen ausüben darf, und fällt unter den Schutz der Eigentumsgarantie aus Art 23 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE), vgl BVerfG, 11.09.1997, 1 BvR 392/89.
1b. Es gehört zur freiheitssichernden Funktion des Grundrechts auf Eigentum, dass vertragstreue Mieter geschützt sind gegen den Verlust ihrer Wohnung, der nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters begründet ist (BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93). Denn im Wohnen entfaltet sich die Persönlichkeit des Einzelnen in privater räumlicher Sphäre.
1c. Im Hinblick auf die Eigentumsgarantie sind die Belange von Vermieter und Mieter angemessen zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07, BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1). Wenn die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt oder vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseitegeschoben wird, ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07).
2. Hier:
2a. Die Annahme des KG, dass in diesem besonderen Einzelfall die grundrechtliche Position der Beschwerdeführer durch das allgemeine Pachtrecht hinreichend berücksichtigt sei, verfehlt den Gewährleistungsgehalt von Art 23 Abs 1 Verf BE.
2b. Bei dem zugrundeliegenden Rechtsstreit um ein „Pachtverhältnis“ zu Wohnzwecken hat das KG versäumt, sich angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles hinreichend mit der Bedeutung der Eigentumsfreiheit für die Rechtsposition der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen. Das tatsächlich vorliegende Rechtsverhältnis entspricht nicht dem typischen Pachtvertrag, in dem die Persönlichkeitsentfaltung in räumlicher Sphäre keine Rolle spielt, weil eine Pacht regelmäßig gerade nicht zu zeitlich uneingeschränkten Wohnzwecken vereinbart ist. Der Besonderheit des konkreten „Pachtvertrages (…) zur Ausnutzung zu Wohnzwecken“ wird eine Behandlung allein nach pachtrechtlichen Vorschriften nicht gerecht, weil der Ausgleich der widerstreitenden, jeweils von Art 23 Abs 1 Verf BE geschützten Rechtspositionen dadurch nicht abschließend vorgezeichnet ist.


LG Berlin II, Urteil vom 30.09.2024 - 66 S 24/24
1. Verweigert der Vermieter einem behinderten Mieter widerrechtlich den Bau einer Rollstuhlrampe, so wird der Mieter diskriminiert und erhält eine Entschädigung nach dem AGG.
2. Dieses Verhalten des Vermieters begründet eine hohe Entschädigung, weil es für den Mieter gravierende Folgen hat, da es dem Mieter ohne Hilfe Dritter nicht möglich ist, die vorhandenen Treppenstufen zu überwinden, und er deshalb das Haus nicht spontan verlassen oder betreten kann.


BFH, Beschluss vom 30.08.2024 - V R 1/24
1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann i.S.d. § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.*)
2. Eine Verletzung dieser Formvorschrift begründet grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung nach § 56 FGO hinderndes Verschulden, da für solche Fälle bereits die Vorschrift des § 52a Abs. 6 FGO eine verschuldensunabhängige Heilung vorsieht.*)


VG Hamburg, Urteil vom 04.06.2024 - 12 K 3917/20
1. Zur Funktionslosigkeit der Festsetzung rückwärtiger Baugrenzen in einer Doppelhaussiedlung infolge einer jahrzehntelangen umfangreichen Befreiungspraxis der Bauaufsichtsbehörde.*)
2. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Anbauten in unterschiedlichen Geschossen bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen faktischen Bebauungstiefe bei teilweiser Hanglage der betroffenen Grundstücke.*)


VG Hamburg, Urteil vom 03.06.2024 - 12 K 265/24
1. Ein Boardinghaus stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. In einem Fall, in dem sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb in Betracht kommt, kommt es (jedenfalls im Regelfall) maßgeblich auf das Nutzungskonzept an, das durch den Bauherrn bestimmt wird.*)
2. Zur Ermittlung der planerischen Grundkonzeption eines Bebauungsplans können neben der zeichnerischen Darstellung auch der Textteil des Bebauungsplans und seine Begründung sowie die Planaufstellungsakten herangezogen werden.*)
3. Die Ausweisung von Baufenstern abseits einer emissionsträchtigen Straße kann einen Grundzug der Planung darstellen, wenn sich aus den Planaufstellungsunterlagen ergibt, dass der Plangeber die Wohnbebauung zur Reduzierung ihrer Immissionsbelastung von der Straße abrücken wollte.*)


VG Aachen, Urteil vom 10.04.2024 - 3 K 2463/21
1. Durch das bei der Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB geltende Erfordernis der Wahrung der Grundzüge der Planung stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht beliebig durch Verwaltungsakt außer Kraft gesetzt werden können.*)
2. Ist die Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids wegen der darin enthaltenen Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen von Anfang an umstritten, so ist das Vertrauen des Vorgabenträgers in den Fortbestand des Bauvorbescheids weniger schutzwürdig.*)


AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 09.04.2024 - 2 C 147/21
1. Werden eine Wohnung und ein Kfz-Stellplatz vermietet, kommen die §§ 558 ff. BGB - wohl - auch bezüglich der Erhöhung der Kfz-Stellplatzmiete zur Anwendung.
2. Infolgedessen bedarf das Mieterhöhungsverlangen betreffend den Kfz-Stellplatz einer Begründung i.S.v. § 558a BGB.


OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2024 - 2 B 1393/23
(Ohne amtliche Leitsätze)


VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2024 - 14 S 1655/23
1. Zur Einordnung von sog. Boardinghäusern in die Kategorien der Art der baulichen Nutzung im Sinne der §§ 1 ff. BauNVO.*)
2. Zum Begriff des "kleinen" Betriebs des Beherbergungsgewerbes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO.*)
3. Zum Verhältnis von § 3 Abs. 3 Nr. 1 und § 13a BauNVO.*)

52 Nachrichten gefunden |
(18.10.2024) Eine Behinderung kann jeden treffen - häufig sind Krankheiten oder Unfälle die Ursachen. Mancher ist auch von Geburt an nicht in vollem Umfang beweglich. Und auch Senioren haben oft Bewegungseinschränkungen. In diesem Zusammenhang hört man immer wieder das Schlagwort "barrierefreies Wohnen". Dieses ist jedoch häufig nur in der Theorie gewährleistet. Statistiken zufolge sind gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich als barrierearm anzusehen. Erforderlich dafür sind zum Beispiel breite Durchgänge, fehlende Türschwellen und eine Dusche mit ebenerdigem Zugang. Die Anforderungen an eine behindertengerechte Wohnung können sogar noch deutlich höher sein. Aber: Mieter mit Behinderungen haben besondere Rechte.

(21.02.2024) Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montagabend deutlich. Ein dabei diskutierter Gesetzentwurf "zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (20/9880) sieht diese Regelung vor.

(14.11.2022) Die Allianz pro Schiene begrüßt, dass der Haushalt für die Schiene im kommenden Jahr um fast 500 Millionen Euro aufgestockt wird. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags in seiner Bereinigungssitzung in der Nacht zum Freitag beschlossen. Die Haushälter haben außerdem entschieden, auch für die nächsten Jahre den Finanzrahmen für die Schiene um 1 Milliarde Euro zusätzlich zu erweitern.

(30.06.2022) Reparaturen am Haus lässt man am besten im Sommer erledigen. Auch Sanierungsarbeiten, wie etwa der Einbau einer neuen Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern sind im Sommer wesentlich einfacher zu organisieren als in anderen Zeiten. "In der warmen Jahreszeit spart man so Energie, die sonst über das Dach oder die geöffnete Fassade entweicht", weiß ...

"Mietwohnung und Eigenimmobilien der persönlichen Situation anpassen!"
(03.08.2021) Was tun mit der eigenen Immobilie im Alter? Was tun mit der vielleicht ans Herz gewachsenen Mietwohnung, in der man schon so lange lebt? Sind beide möglicherweise zu groß, wenn die Kinder erst einmal aus dem Haus sind? Oder sollte man vielleicht an eine spätere Betreuung im eigenen Haus denken, die dann dort auch gleich untergebracht werden könnte? Immer mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter müssen sich mit solchen oder ähnlichen Fragen beschäftigen.

BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland
(02.03.2021) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet heute ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des "Radnetz Deutschland". 45 Millionen Euro stehen dafür bis 2023 bereit.

(08.02.2021) Schlechte "Sozial-Noten" für Bund und Länder: Das soziale Gewissen des Staates - beim Wohnen versagt es. Das ist das Fazit von zwei Wohnungsbau-Studien, die das Pestel-Institut (Hannover) und das schleswig-holsteinische Bauforschungsinstitut ARGE für zeitgemäßes Bauen in Kiel am Freitag auf einer Pressekonferenz vorgestellt haben.

(03.02.2021) Gemeinsame Erklärung zu Änderungen der BauO 2018 NRW in Bezug auf barrierefreies Bauen: Gemeinsam fordern wir von der Landesregierung endlich ein klares Bekenntnis zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Zu viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in NRW leben in Wohnungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Beim Bau der erforderlichen Wohnungen hinkt NRW hinterher.

(08.01.2021) Private Bauherren können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Jahr 2021 stehen für das Förderprogramm 445-B insgesamt 130 Milliarden Euro zur Verfügung. "Die anhaltend hohe Nachfrage nach den Investitionszuschüssen belegt die Beobachtung unserer Berater: Viele Menschen möchten im Alter nicht umziehen. Tatsächlich können die meisten Häuser mit der entsprechenden fachlichen Beratung gut umgebaut und für das Alter angepasst werden. Dafür bilden die Fördermittel einen wichtigen zusätzlichen Anreiz", betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB).

(06.11.2020) Der Bundestag hat am 05.11.2020 dem Investitionsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Mit den neuen Regelungen verstärkt das BMVI seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

10 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR)
(vom 10.07.1998)

Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV)
(vom 01.06.2005)

Gutachten/Empfehlungen
Schlichterspruch Stuttgart 21Schlichterspruch von Heiner Geißler zu Stuttgart 21 (in Auszügen)
(vom 15.12.2010)

Merkblätter/Broschüren
Mindestanforderungen an Bau- und LeistungsbeschreibungenMindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser (Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
(vom 01.05.2007)

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser [Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.]
(vom 01.07.2003)

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser (Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
(vom 01.07.2003)

Vergabe-Informationen
PPP-Schulstudie Leitfaden IIIPPP-Schulstudie Leitfaden III: Outputorientierte Ausschreibungsunterlagen für Schulen
(vom 13.06.2007)

Sonstige
Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)

143 Normen gefunden |
5 Leseranmerkungen gefunden |
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Zu den Anmerkungen Dr. Müller und Dilanas Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
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Ähnliche Fälle bei Notüberlauf denkbar Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Auslegung des Begriffs seniorengerecht Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause) |
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D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
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III. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |