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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

13 Volltexturteile gefunden |

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
1. Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb kann aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV nicht abgeleitet werden.
2. Bei der Klärung von Urheberrechten kann es sich um komplexe Fragestellungen handeln, deren umfassende Prüfung im Nachprüfungsverfahren gegen das Beschleunigungsverbot verstoßen würde.


VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2019 - 2 VK LSA 28/19
1. Enthält das Angebot über Ingenieurleistungen eine vom Amtsentwurf abweichende Honorarzone, muss der Bieter die Gründe für seine Vorgehensweise besonders umfassend darlegen.
2. Verpreist der Bieter eine Position (hier: Nachweis zum konstruktiven Brandschutz) mit null Euro und erklärt er gleichzeitig, die betreffende Leistung im Rahmen der Grundleistungen erbringen zu wollen, liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor.


VK Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2018 - VgK-50/2018
1. Will der Auftraggeber nicht nur reine Bauleistungen nach einer vorher bereits erarbeiteten Planung erbringen lassen, sondern aufgrund der Komplexität des Projekts die Planung, Finanzierung und Ausführung der Bauleistung gemeinsam vergeben, ist das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb als Verfahrensart zulässig.
2. Elektronisch eingereichte Teilnahmeanträge sind auch bei einer EU-weiten Vergabe von Bauleistungen so zu verschlüsseln, dass ein vorfristiger Zugriff auf die empfangenen Daten nicht möglich ist.
3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote, die nicht ordnungsgemäß verschlüsselt übermittelt worden sind, auszuschließen.
4. Eine Vergabesoftware, die für die Kommunikation und die Abgabe eines Teilnahmeantrags jeweils unterschiedliche Eingabefelder vorsieht, leitet den Bewerber ausreichend deutlich auf das von ihm auszuwählende Eingabefeld für Teilnahmeanträge hin. Weder der öffentliche Auftraggeber noch der Anbieter eines E-Vergabesystems muss in den Ausschreibungsunterlagen mehr erklären, als in den Vergabeverordnungen beschrieben ist.


OLG Rostock, Beschluss vom 07.11.2018 - 17 Verg 2/18
1. Jedenfalls einzelne Wochenend- und Feiertage hindern den Lauf der Wartefrist nach den §§ 134 Abs. 2 Satz 2, 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht (Abgrenzung zu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2016 - Verg 24/16 = IBRRS 2016, 2764).*)
2. Leistungsverzeichnis und Angebot sind der Auslegung zugänglich. Ergibt sich danach eine Unvollständigkeit des Angebots, ist es zwingend von der Wertung auszuschließen. Hier: Sog. "0 Euro-Position".*)
3. Eine vergaberechtliche Pflicht zur Preisprüfung sieht § 60 VgV - wie Art. 69 RL 2014/24/EU - nur für ungewöhnlich niedrige Preise vor. Ungewöhnlich hohe Preise sind allenfalls haushaltsrechtlich einer Prüfung zu unterziehen. Haushaltsrechtliche Regelungen sind aber nicht bieterschützend.*)


VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
1. Auch bei der Vergabe von Konzession unterscheidet das europäische Vergaberecht systematisch zwischen den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, den Bedingungen für die Vergabe des Auftrags und dem vertraglichen Inhalt der zu erbringenden Leistung.*)
2. Detailliert geregelte Vertragsinhalte (Hauptleistungspflicht oder besondere Ausführungsbedingungen), die das "Wie" der Erbringung des konkreten Auftrags und nicht die generelle Eignung eines Unternehmens für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen betreffen, können nicht zu Mindestanforderungen an die Eignung gemacht werden.*)
3. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern.*)
4. Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs kann nicht mit Zustimmung der Bewerber oder Bieter eingeschränkt werden, da er nicht zu ihrer Disposition steht.*)
5. Hat der Auftraggeber oder Konzessionsgeber Anhaltspunkte für eine Verletzung des Geheimwettbewerbs muss er insoweit den Sachverhalt erforschen und dies dokumentieren.*)
6. Beantwortet der Auftraggeber rechtzeitig gestellte Bieterfragen i.S.d. § 18 KonzVgV nicht, muss er für jede Frage darlegen und dokumentieren, dass die Frage entweder keine Relevanz für das vorliegende Vergabeverfahren hat oder ihm eine Beantwortung unmöglich oder unzumutbar ist.*)


VK Südbayern, Beschluss vom 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17
1. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon (VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16, IBRRS 2017, 1050 = VPRRS 2017, 0102).*)
2. Besteht eine langjährige Übung mit entsprechenden branchenspezifischen Fachempfehlungen, bestimmte Leistungen (hier Feuerwehrfahrzeuge) in Fachlose aufgeteilt auszuschreiben, bedarf eine Abweichung von dieser Übung wegen nunmehr angeblich unbeherrschbarer Schnittstellenprobleme einer besonders gründlichen Begründung.*)
3. Ob bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Fachlose zu bilden sind, ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für jeden Fahrzeugtyp gesondert zu beantworten.*)


VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17
1. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von sachlichen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen.*)
2. Es spricht viel dafür, die Anforderungen des Art. 32 Abs. 2 b der Richtlinie 2014/24/EU / § 14 Abs. 6 VgV auch dann heranzuziehen sind, wenn zwar (pro forma) ein offenes Verfahren durchgeführt wird, durch die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung aber von vorneherein nur ein einziger Bieter ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben kann.*)
3. Besteht eine langjährige Übung mit entsprechenden branchenspezifischen Fachempfehlungen, bestimmte Leistungen (hier Feuerwehrfahrzeuge) in Fachlose aufgeteilt auszuschreiben, bedarf ein Abweichung von dieser Übung wegen nunmehr angeblich unbeherrschbarer Schnittstellenprobleme, einer besonders gründlichen Begründung.*)
4. Ob bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Fachlose zu bilden sind, ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für jeden Fahrzeugtyp gesondert zu beantworten.*)


VK Bund, Beschluss vom 15.12.2016 - VK 2-121/16
1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters bzw. Bewerbers nicht verfälscht wird, der vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder unterstützt hat.
2. Beteiligt sich ein vom Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung beauftragter Sachverständiger nicht durch Abgabe eines Angebots an dem Vergabeverfahren, ist eine Wettbewerbsverfälschung allenfalls unter der Voraussetzung zu besorgen, dass der Sachverständige bestrebt war, die Vergabeunterlagen zugunsten eines Bieters zu konzipieren.

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2015 - VK 1-74/15
Muss der Zugang zu einer neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung über eine kostenfreie, bundesweit einheitlich zentrale Rufnummer (0800-Nummer) erfolgen, ist das Angebot eines Bieters, dessen telefonische Beratung nur für Anrufe aus dem Festnetz (nicht aber aus dem Mobilfunknetz) kostenfrei erreichbar ist, von der Wertung auszuschließen.


VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2014 - 1/SVK/038-14
1. Hat ein Auftraggeber bereits mit Angebotsabgabe die Benennung von Produkten und Fabrikaten abgefragt, so hat er dann auch vollständig zu prüfen, ob die angebotenen Produkte dem Leistungsverzeichnis entsprechen.*)
2. Die Vergabekammer wirkt unabhängig von den Anträgen, allerdings nicht unabhängig von einer Rechtsverletzung der Antragstellerin auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens hin.*)
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§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause) |
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D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
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III. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |