Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: barrierefrei
207 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.Es gibt für Ihre Suchanfrage 197 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Beitrag gefunden |
IBR 2011, 584 | OLG Koblenz - Was bedeutet "seniorengerecht"? |
13 Volltexturteile gefunden |

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2023 - 29 U 191/21
1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Leistung abgenommen ist und der Auftragnehmer seine Schlussrechnung gestellt hat (BGH, IBR 2007, 636).
2. Der Auftraggeber hat ein Recht auf eine Schlussrechnung. Er kann verlangen, dass der Auftragnehmer seine vermeintliche Forderung gleichsam abschließend beziffert.
3. Behält sich der Auftraggeber im Abnahmeprotokoll einen Mangel vor, bedarf es keiner Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, wenn der Auftragnehmer den Mangel in Abrede stellt und die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.


BAG, Urteil vom 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht i.S.v. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F. für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.


OLG Braunschweig, Urteil vom 16.01.2020 - 8 U 2/17
1. Ein Bauvertrag muss notariell beurkundet werden, wenn er mit einem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet und wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen.
2. Ist ein Bauvertrag von einem Grundstückskaufvertrag abhängig, dieser aber nicht von ihm, ist er nicht gem. § 313b BGB zu beurkunden (Anschluss an BGH, IBR 2002, 461).
3. Ein etwaiger Formverstoß wird durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch geheilt. Das gilt auch für die Heilung eines nicht mitbeurkundeten, an sich formfreien und nur wegen des Verknüpfungswillens formbedürftigen Bauvertrags.
4. Auf einen Bauträgervertrag finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung, auch wenn er von den Parteien als "Bauträger-Kaufvertrag" bezeichnet worden ist.
5. Ein Bauträger darf nur Zahlungen entgegennehmen, die den jeweiligen Raten der MaBV entsprechen. Eine von den Vorschriften der MaBV abweichende Vereinbarung zwischen einem Bauträger und einem Erwerber ist nichtig.
6. Die Nichtigkeit erfasst ausschließlich die Zahlungsvereinbarung und berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung tritt die Vorschrift des § 641 Abs. 1 BGB, so dass die Zahlungsverpflichtung des Erwerbers erst mit der Abnahme fällig wird.
7. Die Klausel in einem vom Bauträger vorformulierten Vertrag, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums auch durch die Hausverwaltung erfolgen kann, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam, weil jeder Erwerber einen individuellen Anspruch auch auf Abnahme es Gemeinschaftseigentums hat.
8. Der Begriff "schlüsselfertig" ist die funktionale Beschreibung des Leistungsinhalts. Daher gehen konkrete Leistungsbeschreibungen vor. Nur soweit diese Lücken aufweisen, können diese durch die Schlüsselfertigklausel gefüllt werden. Eine Lücke liegt aber nicht vor, wenn ausdrücklich bestimmte Leistungen herausgenommen werden.

OLG München, Beschluss vom 02.08.2019 - 28 U 442/19 Bau
1. Damit eine Erklärung als Kündigung zu verstehen ist, ist es nicht notwendig, dass das Wort Kündigung ausdrücklich gebraucht wird.
2. Die (schriftliche) Erklärung des Auftraggebers, die Arbeiten seien von einem Drittunternehmer übernommen worden und der Auftragnehmer solle sein Material von der Baustelle abholen, ist als Kündigung des Bauvertrags zu verstehen.
3. Nach einer Kündigung kann der Auftragnehmer Werklohn für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörperte Bauleistungen beanspruchen.
4. Auf die Qualität der ausgeführten Leistungen kommt es nicht an. Sind sie mangelhaft, berührt das den Vergütungsanspruch nicht. Der Auftraggeber muss insoweit Mängelansprüche geltend machen.
5. Wird aufgrund der erfolgreichen Durchführung der Selbstvornahme keine Nacherfüllung mehr verlangt, ist die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnanspruchs entbehrlich.


BGH, Urteil vom 06.12.2018 - VII ZR 71/15
Ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 196, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; IBR 2018, 499).*)


OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2018 - 22 U 71/17
1. Dem Auftragnehmer kann im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn er dem Auftraggeber nicht nur ordnungsgemäß seine Bedenken mitgeteilt hat, sondern wenn die Prüfung dieser Bedenken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ergebnis hat, dass die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung zum Eintritt eines erheblichen Leistungsmangels oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen Schadens führen wird.*)
2. Geht der Auftraggeber auf fachlich begründete Bedenken des Auftragnehmers überhaupt nicht ein und lehnt er den vom Auftragnehmer - für den Fall einer entgegen seinen Bedenken weisungsgemäß erfolgenden Arbeitsaufnahme und Ausführung - erbetene Freistellung von der Gewährleistung ohne hinreichende Begründung ab, kann die Weisung des Auftraggebers, die Werkleistung auf eine gegen die Regeln der Technik verstoßende Weise zu erbringen, insoweit treuwidrig sein, als der Auftraggeber vom Auftragnehmer nicht verlangen darf, durch eigenes Handeln einen so gut wie sicher voraussehbaren (Sach- bzw. Personen-)Schaden herbeizuführen bzw. zumindest zu fördern bzw. seinen Versicherungsschutz wegen einer bewussten Pflichtwidrigkeit zu gefährden bzw. zu verlieren.*)
3. Wenn der Auftraggeber eine von ihm zu treffende Entscheidung (ggf. Anordnung i.S.v. § 1 Abs. 3 VOB/B) als notwendige Mitwirkungshandlung verzögert bzw. nicht trifft, stehen dem Auftragnehmer die Rechte aus §§ 304, 642 BGB zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Ausführung der Arbeiten, auf die sich seine fundiert vorgebrachten Bedenken beziehen, eine angemessene Zeit nach Zugang der Mitteilung beim Auftraggeber zu warten, bis er seinerseits unter normalen Umständen den Zugang einer Entschließung des Auftraggebers erwarten kann.*)
4. Meldet der Auftragnehmer (insoweit als Nachunternehmer) nach Besichtigung der vom Auftraggeber (bzw. in dessen Auftrag) erbrachten Vorunternehmerleistungen konkrete Bedenken gem. § 4 Abs. 3 VOB/B an und lehnt er für den Fall der Ausführung seiner Arbeiten ohne vorherige Nachbesserung der von ihm konkret beanstandeten Mängel des Vorgewerks jede Gewährleistung für darauf beruhende Mängel ab, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertrags mit dem Auftragnehmer (als Nachunternehmer) aus wichtigem Grund. Dies gilt selbst dann, wenn solche Bedenken zu Unrecht, indes nach hinreichender fachlicher Überlegung, erhoben wurden.*)
5. Grundlage eines Leistungsverweigerungsrechts des Auftragnehmers aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann auch sein, dass sich der Auftraggeber hinsichtlich eingereichter Nachtragsangebote - unter Verstoß gegen seine Kooperationspflichten - völlig passiv verhält, denn dem Auftragnehmer kann nicht zugemutet werden, Anordnungen des Auftraggebers gem. § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Satz 1 VOB/B befolgen zu müssen, ohne auf der anderen Seite Klarheit über die ihm dafür zustehende Vergütung zu erhalten.*)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2017 - 5 U 124/16
1. Von einer vereinbarten förmlichen Abnahme kann einvernehmlich Abstand genommen und die Leistung durch Nutzung schlüssig abgenommen werden. Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme zuvor ausdrücklich verweigert hat.
2. Auch bei einer schlüssigen Abnahme muss sich der Auftraggeber eine vereinbarte Vertragsstrafe vorbehalten, anderenfalls kann sie nicht verlangt werden.
3. Die Verwendung des Begriffs "Fertigstellung" in einer Vertragsstrafenklausel bedeutet nicht, dass die Leistung mangelfrei zu sein hat, sondern lediglich, dass das Werk abnahmereif sein muss.
4. Von einer Nachtragsforderungen ausschließenden Schriftformklausel wird einvernehmlich abgerückt, wenn die Bauvertragsparteien bei bauseitigen Veränderungen oder Weisungen dazu übergehen, eine Mehr- oder Minderkostenliste zu führen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2014 - 3 U 944/13
1. Nach Ablauf der gemäß § 637 Abs. 1 BGB gesetzten Nacherfüllungsfrist steht dem Auftraggeber (hier WEG) das Recht zur Selbstvornahme zu. Der Auftragnehmer (Baunternehmer) ist ohne Zustimmung des Auftraggebers gehindert, die Nachbesserung vorzunehmen. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die vom Auftragnehmer angebotene Nachbesserung vornehmen zu lassen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 338/01 - BGHZ 154, 119 ff. = ZIP 2003, 630 ff. = NJW 2003, 1526 f. = MDR 2003, 623 = IBR 2003, 185;, 23 = BauR 2003, 693 ff. = Juris Rn. 2). Dem steht nicht entgegen, dass die WEG in einer Eigentümerversammlung beschlossen hat, dem Auftragnehmer unter bestimmten Bedingungen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht weiterhin eine Nacherfüllung zu gestatten. Bietet der Auftraggeber dem Auftragnehmer trotz Fristablaufs zur Nacherfüllung eine Nachbesserungsmöglichkeit an, kann er sich widersprüchlich verhalten, wenn er trotz Nachbesserungserbieten des Auftragnehmers dann eine Nachbesserung ablehnt, mit der Folge das er des Selbstvornahmerechts und des Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung gemäß § 637 Abs.1 und 3 BGB verlustig geht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01 - BauR 2004, 501 ff. = WM 2004, 789 f. = IBR 2004, 64 =NJW-RR 2004, 901 ff.).*)
2. Der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs steht nicht entgegen, dass die Auftraggeberin nicht innerhalb von vier Jahren nach Zustellung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen hat oder die Ausführung unterbrochen worden ist und keinen schriftlichen Verlängerungsantrag gestellt hat. Denn das Erlöschen der Baugenehmigung stellt kein dauerhaftes Hindernis für die Umsetzung des Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft dar, das Bauvorhaben fortzusetzen. Eine abgelaufene Baugenehmigung kann jederzeit wieder beantragt werden. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Erteilung einer der ursprünglichen Baugenehmigung entsprechenden Baugenehmigung, wenn sich zwischenzeitlich keine genehmigungsrelevanten Änderungen ergeben haben.*)


OLG Oldenburg, Urteil vom 13.11.2012 - 2 U 122/11
1. Für Leistungen, die von der Leistungsbeschreibung bereits umfasst sind, kann der Auftragnehmer über den vereinbarten Werklohn hinaus keine zusätzliche Vergütung verlangen.
2. Enthält eine funktionale Leistungsbeschreibung bestimmte Detailfestlegungen, gehen diese Detailregelungen der globalen (zieldefinierten) Regelung grundsätzlich vor. Das gilt allerdings nicht, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass der funktionale Leistungserfolg mit der im Detail vorgesehenen Ausführungsart erreicht werden kann.
3. Der Vorbehalt wegen bekannter Mängel kann ausnahmsweise auch dadurch geltend gemacht werden, dass kurz vor der Abnahme eine Mängelrüge erhoben und deutlich erkennbar aufrechterhalten wird. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn zwischen der Mängelrüge und der Abnahme ein Zeitraum von über einem Monat liegt.


OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10
1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.
2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.
3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.

21 Nachrichten gefunden |
(14.11.2022) Die Allianz pro Schiene begrüßt, dass der Haushalt für die Schiene im kommenden Jahr um fast 500 Millionen Euro aufgestockt wird. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags in seiner Bereinigungssitzung in der Nacht zum Freitag beschlossen. Die Haushälter haben außerdem entschieden, auch für die nächsten Jahre den Finanzrahmen für die Schiene um 1 Milliarde Euro zusätzlich zu erweitern.

(30.06.2022) Reparaturen am Haus lässt man am besten im Sommer erledigen. Auch Sanierungsarbeiten, wie etwa der Einbau einer neuen Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern sind im Sommer wesentlich einfacher zu organisieren als in anderen Zeiten. "In der warmen Jahreszeit spart man so Energie, die sonst über das Dach oder die geöffnete Fassade entweicht", weiß ...

"Mietwohnung und Eigenimmobilien der persönlichen Situation anpassen!"
(03.08.2021) Was tun mit der eigenen Immobilie im Alter? Was tun mit der vielleicht ans Herz gewachsenen Mietwohnung, in der man schon so lange lebt? Sind beide möglicherweise zu groß, wenn die Kinder erst einmal aus dem Haus sind? Oder sollte man vielleicht an eine spätere Betreuung im eigenen Haus denken, die dann dort auch gleich untergebracht werden könnte? Immer mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter müssen sich mit solchen oder ähnlichen Fragen beschäftigen.

BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland
(02.03.2021) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet heute ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des "Radnetz Deutschland". 45 Millionen Euro stehen dafür bis 2023 bereit.

(08.02.2021) Schlechte "Sozial-Noten" für Bund und Länder: Das soziale Gewissen des Staates - beim Wohnen versagt es. Das ist das Fazit von zwei Wohnungsbau-Studien, die das Pestel-Institut (Hannover) und das schleswig-holsteinische Bauforschungsinstitut ARGE für zeitgemäßes Bauen in Kiel am Freitag auf einer Pressekonferenz vorgestellt haben.

(08.01.2021) Private Bauherren können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Jahr 2021 stehen für das Förderprogramm 445-B insgesamt 130 Milliarden Euro zur Verfügung. "Die anhaltend hohe Nachfrage nach den Investitionszuschüssen belegt die Beobachtung unserer Berater: Viele Menschen möchten im Alter nicht umziehen. Tatsächlich können die meisten Häuser mit der entsprechenden fachlichen Beratung gut umgebaut und für das Alter angepasst werden. Dafür bilden die Fördermittel einen wichtigen zusätzlichen Anreiz", betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB).

(06.11.2020) Der Bundestag hat am 05.11.2020 dem Investitionsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Mit den neuen Regelungen verstärkt das BMVI seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

(26.08.2020) Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla haben heute (25.08.2020) ein Vorzeigeprojekt für die Digitale Schiene gestartet: Die Metropolregion Stuttgart wird der erste digitalisierte Bahnknoten in Deutschland. Insgesamt werden bis 2025 Investitionen in Höhe von ...

(30.06.2018) Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung ...

(09.08.2017) Wer selbst beim Bauen Hand anlegt, der kann Geld sparen. "Allerdings nur, wenn die Eigenhilfe sorgfältig vorbereitet und detailliert in den Bauvertrag hineinverhandelt wird", warnt Bauingenieur Volker Wittmann, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros in Regensburg. "Vergessen Bauherren bei der Vertragsgestaltung bestimmte Details, kann die Eigenhilfe sogar zusätzliches Geld kosten statt Ausgaben zu sparen."

10 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR)
(vom 10.07.1998)

Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV)
(vom 01.06.2005)

Gutachten/Empfehlungen
Schlichterspruch Stuttgart 21Schlichterspruch von Heiner Geißler zu Stuttgart 21 (in Auszügen)
(vom 15.12.2010)

Merkblätter/Broschüren
Mindestanforderungen an Bau- und LeistungsbeschreibungenMindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser (Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
(vom 01.05.2007)

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser [Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.]
(vom 01.07.2003)

Sonstige
Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)

143 Normen gefunden |
5 Leseranmerkungen gefunden |
![]() |
Zu den Anmerkungen Dr. Müller und Dilanas Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
|
![]() |
Auslegung des Begriffs seniorengerecht Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
|
![]() |
A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
|
![]() |
Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
|
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
![]() |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause) |
![]() |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
![]() |
III. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |