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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

2 Beiträge gefunden |
IBR 2016, 727 | BVerwG - Keine Bezugnahme auf nicht zugängliche DIN-Norm! |
IMR 2009, 181 | OVG Hamburg - Planungsrecht: Begriff des "Betreuten Wohnens" |
27 Volltexturteile gefunden |

VG Hamburg, Urteil vom 04.06.2024 - 12 K 3917/20
1. Zur Funktionslosigkeit der Festsetzung rückwärtiger Baugrenzen in einer Doppelhaussiedlung infolge einer jahrzehntelangen umfangreichen Befreiungspraxis der Bauaufsichtsbehörde.*)
2. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Anbauten in unterschiedlichen Geschossen bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen faktischen Bebauungstiefe bei teilweiser Hanglage der betroffenen Grundstücke.*)


VG Hamburg, Urteil vom 03.06.2024 - 12 K 265/24
1. Ein Boardinghaus stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. In einem Fall, in dem sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb in Betracht kommt, kommt es (jedenfalls im Regelfall) maßgeblich auf das Nutzungskonzept an, das durch den Bauherrn bestimmt wird.*)
2. Zur Ermittlung der planerischen Grundkonzeption eines Bebauungsplans können neben der zeichnerischen Darstellung auch der Textteil des Bebauungsplans und seine Begründung sowie die Planaufstellungsakten herangezogen werden.*)
3. Die Ausweisung von Baufenstern abseits einer emissionsträchtigen Straße kann einen Grundzug der Planung darstellen, wenn sich aus den Planaufstellungsunterlagen ergibt, dass der Plangeber die Wohnbebauung zur Reduzierung ihrer Immissionsbelastung von der Straße abrücken wollte.*)


VG Aachen, Urteil vom 10.04.2024 - 3 K 2463/21
1. Durch das bei der Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB geltende Erfordernis der Wahrung der Grundzüge der Planung stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht beliebig durch Verwaltungsakt außer Kraft gesetzt werden können.*)
2. Ist die Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids wegen der darin enthaltenen Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen von Anfang an umstritten, so ist das Vertrauen des Vorgabenträgers in den Fortbestand des Bauvorbescheids weniger schutzwürdig.*)


OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2024 - 2 B 1393/23
(Ohne amtliche Leitsätze)


VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2024 - 14 S 1655/23
1. Zur Einordnung von sog. Boardinghäusern in die Kategorien der Art der baulichen Nutzung im Sinne der §§ 1 ff. BauNVO.*)
2. Zum Begriff des "kleinen" Betriebs des Beherbergungsgewerbes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO.*)
3. Zum Verhältnis von § 3 Abs. 3 Nr. 1 und § 13a BauNVO.*)


OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2023 - 10 A 1499/22
1. An die Ablehnung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses sind hohe Anforderungen zu stellen. Es muss hierfür zweifelsfrei feststehen, dass der Ausnutzung der Baugenehmigung ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis entgegensteht.*)
2. Eine Großtagespflege zur Betreuung von bis zu neun Kindern, bei der insbesondere der Kreis der abholberechtigten Personen feststeht und grundsätzlich kein Zugang für Dritte besteht, ist nicht öffentlich zugänglich im Sinne von § 49 Abs. 2 BauO-NW und muss daher nicht barrierefrei sein.*)
3. Die in Nordrhein-Westfalen geltende Schlusspunkttheorie findet auf Erlaubnisse nach §§ 43, 45 SGB VIII keine Anwendung, da diese nicht bodenbezogen sind.*)


OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2023 - 8 A 11061/22
1. Zum Vorliegen eines aliuds bei einem von der Genehmigung abweichend errichteten Gebäude.*)
2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 4 LBO-RP ist jedenfalls in Fällen, in denen die Gemeinde zugleich als Bauaufsichtsbehörde für die Genehmigung zuständig ist und die Stellplatzverpflichtung gem. § 47 LBO-RP nicht als erfüllt ansieht, im Hinblick auf die Regelung des § 66 Abs. 4 Satz 3 LBO-RP ergänzend zu den in § 66 Abs. 4 Satz 1 LBO-RP genannten Vorschriften auch die Übereinstimmung des Vorhabens mit § 47 LBO-RP zu prüfen.*)
3. Die Verpflichtung des Bauherrn gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP, für eine bauliche Anlage Stellplätze in ausreichender Zahl und geeigneter Beschaffenheit herzustellen, erstreckt sich nicht darauf, für eine nach § 51 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP zu schaffende barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung einen barrierefreien Stellplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung zu errichten.*)
4. Zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung des Förderungsauftrags für Menschen mit Behinderungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. Art. 64 LV-RP.*)
5. Zur Zumutbarkeit der Herstellung notwendiger Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück nach § 47 Abs. 4 Satz 1 LBO-RP.*)


VG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2023 - 3 K 3202/21
1. Die im Land Nordrhein-Westfalen geltende Mindestabstandsregelung des § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV-NW, wonach Wettvermittlungsstellen regelmäßig einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten müssen, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.*)
2. Die Mindestabstandsregelung des § 13 Abs. 15 Satz 2 AG GlüStV-NW, die für sog. Bestandswettvermittlungsstellen die Einhaltung eines reduzierten Mindestabstandes von 100 Metern vorschreibt, begegnet gleichfalls keinen verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken.*)


OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2022 - 2 B 7/22
Das Störpotenzial eines sog. Wohnungsbordells im Mischgebiet lässt sich nicht typisierend erfassen. Es bedarf vielmehr einer Einzelfallprüfung (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 5.20, IBRRS 2022, 04309).


VGH Hessen, Beschluss vom 25.10.2022 - 3 A 247/21
1. Solange die Erhaltungssatzung in Kraft ist und die Gemeinde rechtlich noch nicht gehalten ist, die ursprünglichen empirischen Ausgangsdaten über das Erhaltungsgebiet auf ihre anhaltende Aktualität zu überprüfen, darf im Rahmen der Prüfung des Genehmigungsvorbehalts das Fortbestehen besonderer städtebaulicher Gründe unterstellt werden.*)
2. Grundsätzlich ist der Anbau von Aufzügen geeignet, eine Wertsteigerung der Immobilie zu begründen, da dann auch obenliegende Geschosse bequem erreicht werden können, welche dann eher von kaufkräftigeren Mietern angemietet werden, die bereit und in der Lage sind, einen höheren Mietzins zu entrichten.*)
3. Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB ist nicht nur die Grundanforderung des § 42 Abs. 5 Satz 1 HBO, nach der Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m Aufzüge in ausreichender Anzahl vorweisen müssen, zu beachten, sondern ebenso die weiteren Anforderungen des § 42 Abs. 5 Satz 2 und 3, Abs. 6 HBO hinsichtlich der Geeignetheit der Fahrkörbe für Rollstühle und Krankentragen.*)

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BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland
(02.03.2021) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet heute ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des "Radnetz Deutschland". 45 Millionen Euro stehen dafür bis 2023 bereit.

(03.02.2021) Gemeinsame Erklärung zu Änderungen der BauO 2018 NRW in Bezug auf barrierefreies Bauen: Gemeinsam fordern wir von der Landesregierung endlich ein klares Bekenntnis zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Zu viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in NRW leben in Wohnungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Beim Bau der erforderlichen Wohnungen hinkt NRW hinterher.

(06.11.2020) Der Bundestag hat am 05.11.2020 dem Investitionsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Mit den neuen Regelungen verstärkt das BMVI seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

(02.10.2014) Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist populär und wird heute für vieles verwendet, was mit Nachhaltigkeit wenig zu tun hat. Auch auf dem Bausektor werben immer mehr Schlüsselfertiganbieter mit dem Attribut "nachhaltig". "Bei vielen dieser Angebote beschränkt sich die 'Nachhaltigkeit' allerdings auf die Konzeption als Plusenergiehaus und die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen",...

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(13.02.2008) Angesichts rückläufiger Baugenehmigungen in Bayern und fehlendem Wohnraum in Ballungszentren warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) vor übermäßiger staatlicher Regulierung. "Bereits durchgeführte und gegenwärtig geplante Änderungen der Bayerischen Bauordnung sorgen für Zurückhaltung beim Wohnungsneubau", mahnt Verbandsdirektor Xaver Kroner.

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Gesetzentwürfe
Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR)
(vom 10.07.1998)

Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV)
(vom 01.06.2005)

Gutachten/Empfehlungen
Schlichterspruch Stuttgart 21Schlichterspruch von Heiner Geißler zu Stuttgart 21 (in Auszügen)
(vom 15.12.2010)

Sonstige
Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)

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III. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |