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251 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.Es gibt für Ihre Suchanfrage 246 Treffer in Alle Sachgebiete.
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

12 Beiträge gefunden |
IMR 2024, 450 | LG Berlin - Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung! |
IMR 2024, 363 | LG Berlin - Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung! |
IMR 2023, 93 | LG Itzehoe - Kündigung darf sich auf vorangegangene Kündigungen oder Abmahnungen beziehen! |
IMR 2022, 1039 | AG Kassel - Veränderung eines bestehenden baulichen Zustands ist weder Instandhaltung noch -setzung |
IMR 2022, 237 | BGH - Wann liegt eine Störung des Sondereigentums vor? |
IMR 2017, 478 | LG Berlin - Nicht jeder Einbau eines Fahrstuhls rechtfertigt auch eine Mieterhöhung! |
IMR 2015, 1015 | LG Mainz - Entfall der Barrierefreiheit durch nachträgliche Einbauten? |
IMR 2012, 412 | OLG Brandenburg - Herrichten der Mietsache: Vermieter sind regelmäßig vorleistungspflichtig! |
IMR 2012, 163 | OLG Karlsruhe/BGH - Balkontürschwellen: Nach Wohnungseigentumsgesetz kein Sondereigentum! |
IBR 2010, 274 | OLG Düsseldorf - Bau und Verkauf von Seniorenwohnungen: Wie wird Leistungssoll ermittelt? |
37 Volltexturteile gefunden |

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2024 - 2-13 S 40/23
Ist mit einer begehrten Baumaßnahme kein unmittelbarer Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen verbunden (hier nicht ebenerdige Terrassentür), ist diese Maßnahme nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert.*)


VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - VerfGH 45/24
1a. Das Besitzrecht des Pächters gehört zu den vermögenswerten Rechten, die der berechtigten Person von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu ihrem privaten Nutzen ausüben darf, und fällt unter den Schutz der Eigentumsgarantie aus Art 23 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE), vgl BVerfG, 11.09.1997, 1 BvR 392/89.
1b. Es gehört zur freiheitssichernden Funktion des Grundrechts auf Eigentum, dass vertragstreue Mieter geschützt sind gegen den Verlust ihrer Wohnung, der nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters begründet ist (BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93). Denn im Wohnen entfaltet sich die Persönlichkeit des Einzelnen in privater räumlicher Sphäre.
1c. Im Hinblick auf die Eigentumsgarantie sind die Belange von Vermieter und Mieter angemessen zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07, BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1). Wenn die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt oder vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseitegeschoben wird, ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07).
2. Hier:
2a. Die Annahme des KG, dass in diesem besonderen Einzelfall die grundrechtliche Position der Beschwerdeführer durch das allgemeine Pachtrecht hinreichend berücksichtigt sei, verfehlt den Gewährleistungsgehalt von Art 23 Abs 1 Verf BE.
2b. Bei dem zugrundeliegenden Rechtsstreit um ein „Pachtverhältnis“ zu Wohnzwecken hat das KG versäumt, sich angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles hinreichend mit der Bedeutung der Eigentumsfreiheit für die Rechtsposition der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen. Das tatsächlich vorliegende Rechtsverhältnis entspricht nicht dem typischen Pachtvertrag, in dem die Persönlichkeitsentfaltung in räumlicher Sphäre keine Rolle spielt, weil eine Pacht regelmäßig gerade nicht zu zeitlich uneingeschränkten Wohnzwecken vereinbart ist. Der Besonderheit des konkreten „Pachtvertrages (…) zur Ausnutzung zu Wohnzwecken“ wird eine Behandlung allein nach pachtrechtlichen Vorschriften nicht gerecht, weil der Ausgleich der widerstreitenden, jeweils von Art 23 Abs 1 Verf BE geschützten Rechtspositionen dadurch nicht abschließend vorgezeichnet ist.


LG Berlin II, Urteil vom 30.09.2024 - 66 S 24/24
1. Verweigert der Vermieter einem behinderten Mieter widerrechtlich den Bau einer Rollstuhlrampe, so wird der Mieter diskriminiert und erhält eine Entschädigung nach dem AGG.
2. Dieses Verhalten des Vermieters begründet eine hohe Entschädigung, weil es für den Mieter gravierende Folgen hat, da es dem Mieter ohne Hilfe Dritter nicht möglich ist, die vorhandenen Treppenstufen zu überwinden, und er deshalb das Haus nicht spontan verlassen oder betreten kann.


AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 09.04.2024 - 2 C 147/21
1. Werden eine Wohnung und ein Kfz-Stellplatz vermietet, kommen die §§ 558 ff. BGB - wohl - auch bezüglich der Erhöhung der Kfz-Stellplatzmiete zur Anwendung.
2. Infolgedessen bedarf das Mieterhöhungsverlangen betreffend den Kfz-Stellplatz einer Begründung i.S.v. § 558a BGB.


OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2024 - 4 U 69/23
1. Ist der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt und hat der Empfänger die Willenserklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt allein dieser tatsächliche Wille den Inhalt der Erklärung, ohne dass es auf Weiteres ankäme.
2. Bereits das Hinzufügen des Vertretungszusatzes "### Rechtsanwälte PartG mbB" in der Unterschriftszeile belegt, dass der Erklärende die Erklärung nach dem Wortlaut und nach seinem tatsächlichen Willen nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der PartG mbB formulierte.
3. Verwendet er zudem deren Briefpapier und formuliert die Erklärung unter Verwendung des Personalpronomens "wir" statt "ich", spricht dies erst recht für eine Erklärung im Namen der PartG mbH.
4. Ein mutmaßlicher Irrtum bei der Willensbildung des Erklärenden erlaubt es nicht, einer Willenserklärung, deren Wortlaut den wahren Willen des Erklärenden bei der Abgabe der Erklärung zutreffend wiedergibt, in Wege der Auslegung nachträglich einen anderen Erklärungsinhalt beizumessen, den der Erklärende bei der Abgabe gar nicht wollte, nur weil ein anderer Erklärungsinhalt bei zutreffender Kenntnis der Vertragsverhältnisse der Interessenlage des Erklärenden objektiv besser entsprochen hätte und die von ihm bezweckte Rechtsfolge hätte auslösen können.
5. Die Erweiterung des Mietzwecks (hier: von "Betrieb einer Rechtsanwaltssozietät" in "Betrieb einer Rechtsanwaltssozietät und verwandter Berufsausübung wie Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Vermögensberatung") bedarf der Schriftform.

LG Berlin, Beschluss vom 06.11.2023 - 64 S 123/22
1. Ein Gebrauchsvorteil für eine Wohnung liegt unabhängig von dem Verhalten des jeweiligen Nutzers nur dann vor, wenn sie aufgrund des Einbaus eines Fahrstuhls besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen ist.
2. Dies ist nicht der Fall, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält.

LG München I, Beschluss vom 12.09.2023 - 14 T 9699/23
Sehbehinderte dürfen nicht einfach darauf verwiesen werden, sich die Schriftsätze von ihrem Anwalt vorlesen zu lassen. Sie haben vielmehr das Recht, die Dokumente selbst und eigenständig zur Kenntnis zu nehmen, und zwar so oft wie gewünscht. Deshalb müssen die Betroffenen kostenlos Audiodateien erhalten.


AG Hamburg, Urteil vom 23.05.2023 - 43b C 384/21
Eine Eigenbedarfskündigung kann wirksam auch dann erfolgen, wenn die Realisierung des Eigenbedarfs erst nach Umbauten möglich ist.


AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.03.2023 - 21 C 50/23
Das Tatbestandsmerkmal "benötigt" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt begrifflich zunächst voraus, dass der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst als Wohnung zu nutzen oder diese einem Hausstands- oder Familienangehörigen zu überlassen. Fehlt in den Fällen der behaupteten Eigennutzungsabsicht ein ernsthafter Nutzungswille, so ist die Kündigung bereits aus diesem Grunde unwirksam.


AG Mannheim, Urteil vom 26.07.2022 - 5 C 4313/21
ohne amtlichen Leitsatz

35 Nachrichten gefunden |
(18.10.2024) Eine Behinderung kann jeden treffen - häufig sind Krankheiten oder Unfälle die Ursachen. Mancher ist auch von Geburt an nicht in vollem Umfang beweglich. Und auch Senioren haben oft Bewegungseinschränkungen. In diesem Zusammenhang hört man immer wieder das Schlagwort "barrierefreies Wohnen". Dieses ist jedoch häufig nur in der Theorie gewährleistet. Statistiken zufolge sind gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich als barrierearm anzusehen. Erforderlich dafür sind zum Beispiel breite Durchgänge, fehlende Türschwellen und eine Dusche mit ebenerdigem Zugang. Die Anforderungen an eine behindertengerechte Wohnung können sogar noch deutlich höher sein. Aber: Mieter mit Behinderungen haben besondere Rechte.

(21.02.2024) Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montagabend deutlich. Ein dabei diskutierter Gesetzentwurf "zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (20/9880) sieht diese Regelung vor.

"Mietwohnung und Eigenimmobilien der persönlichen Situation anpassen!"
(03.08.2021) Was tun mit der eigenen Immobilie im Alter? Was tun mit der vielleicht ans Herz gewachsenen Mietwohnung, in der man schon so lange lebt? Sind beide möglicherweise zu groß, wenn die Kinder erst einmal aus dem Haus sind? Oder sollte man vielleicht an eine spätere Betreuung im eigenen Haus denken, die dann dort auch gleich untergebracht werden könnte? Immer mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter müssen sich mit solchen oder ähnlichen Fragen beschäftigen.

(08.02.2021) Schlechte "Sozial-Noten" für Bund und Länder: Das soziale Gewissen des Staates - beim Wohnen versagt es. Das ist das Fazit von zwei Wohnungsbau-Studien, die das Pestel-Institut (Hannover) und das schleswig-holsteinische Bauforschungsinstitut ARGE für zeitgemäßes Bauen in Kiel am Freitag auf einer Pressekonferenz vorgestellt haben.

(08.01.2021) Private Bauherren können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Jahr 2021 stehen für das Förderprogramm 445-B insgesamt 130 Milliarden Euro zur Verfügung. "Die anhaltend hohe Nachfrage nach den Investitionszuschüssen belegt die Beobachtung unserer Berater: Viele Menschen möchten im Alter nicht umziehen. Tatsächlich können die meisten Häuser mit der entsprechenden fachlichen Beratung gut umgebaut und für das Alter angepasst werden. Dafür bilden die Fördermittel einen wichtigen zusätzlichen Anreiz", betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB).

(10.01.2020) Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit unter einer Behinderung leidet, hat es nicht leicht. Behinderten Mietern gibt das Gesetz jedoch besondere Rechte, um ihnen den Wohnalltag zu erleichtern.

(15.08.2019) "Die meisten Häuser sind für vierköpfige Familien konzipiert. Verändert sich diese Konstellation, lassen sich die wenigsten Immobilien sinnvoll umnutzen", konstatiert Dipl.-Ing. Katrin Voigtländer-Kirstädter, Sachverständige beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiterin des VPB-Regionalbüros in Ebersberg. Immer häufiger berät sie Hauseigentümer, die ihr Einfamiliendomizil nach einer Trennung oder dem Tod eines Partners aufgeben müssen, weil sich die Immobilie nicht an ihre neuen Lebensumstände anpassen lässt.

(30.06.2018) Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung ...

(19.09.2017) Frei zu leben, bedeutet für den Einzelnen, dass er sich uneingeschränkt fortbewegen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Menschen, die körperlich beeinträchtigt sind, gelingt dies nur, wenn die bauliche Umgebung entsprechend gestaltet ist. Auch für Menschen mit Alterseinschränkungen ist die Barrierefreiheit der Wohnung und des Wohnumfeldes eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der eigenen Selbstständigkeit und Mobilität.

(09.08.2017) Wer selbst beim Bauen Hand anlegt, der kann Geld sparen. "Allerdings nur, wenn die Eigenhilfe sorgfältig vorbereitet und detailliert in den Bauvertrag hineinverhandelt wird", warnt Bauingenieur Volker Wittmann, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros in Regensburg. "Vergessen Bauherren bei der Vertragsgestaltung bestimmte Details, kann die Eigenhilfe sogar zusätzliches Geld kosten statt Ausgaben zu sparen."

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Gutachten/Empfehlungen
Schlichterspruch Stuttgart 21Schlichterspruch von Heiner Geißler zu Stuttgart 21 (in Auszügen)
(vom 15.12.2010)

Merkblätter/Broschüren
Mindestanforderungen an Bau- und LeistungsbeschreibungenMindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser (Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
(vom 01.05.2007)

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser [Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.]
(vom 01.07.2003)

143 Normen gefunden |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause) |
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D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
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III. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |