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7 Beiträge gefunden
IMR 2021, 239 BGH - Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?
IMR 2011, 1002 BGH - Schimmelpilz in der Mietwohnung: Ohne Kenntnis des Vermieters kein Zurückbehaltungsrecht!
IMR 2008, 1022 OLG Celle - Wie ist im Rückabwicklungsfall der Nutzungswert einer Wohnimmobilie zu ermitteln?
IBR 2007, 318 BGH - Wer ist für Durchsetzung der Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum zuständig?
IMR 2007, 195 BGH - Wer ist für Durchsetzung der Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum zuständig?
IBR 2006, 71 Thesen gebildet nach: RA Dr. Reinhard Patzina, Thesenpapier für den Arbeitskreis III - Bauverfahrensrecht - des am 19./20.05.2006 in Hamm stattfindenden 1. Deutschen Baugerichtstages - Soll es einen ausschließlichen Baugerichtsstand geben? (II)
IBR 2006, 70 Thesen gebildet nach: RA Prof. Dr. Klaus Englert, Thesenpapier für den Arbeitskreis III - Bauverfahrensrecht - des am 19./20.05.2006 in Hamm stattfindenden 1. Deutschen Baugerichtstages - Soll es einen ausschließlichen Baugerichtsstand geben? (I)

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1684; IMRRS 2022, 0688
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Eigentumswohnung fertig gestellt: Rohbau kann nicht zurückgegeben werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.04.2022 - 4 U 61/21

1. Folge eines wirksamen Rücktritts ist grundsätzlich, dass die Parteien verpflichtet sind, gegenseitig den jeweils empfangenen Gegenstand zurückzugewähren.

2. Der Anspruch auf Rückgewähr entfällt jedoch, wenn der Rückgewährschuldner nicht in der Lage ist, den empfangenen Gegenstand zurückzugeben oder nur in veränderter Form.

3. Ein Rohbau kann vom Erwerber nicht zurück übereignet werden, wenn er in einer fertig gestellten Eigentumswohnung aufgegangen ist.

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IBRRS 2023, 2627; IMRRS 2023, 1193; IVRRS 2023, 0464
ProzessualesProzessuales
Welche Kosten umfasst die Feststellung "sämtliche weitere Schäden sind zu ersetzen"?

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.12.2021 - 13 U 2008/21

Die gerichtliche Feststellung in einem Urteil, dass sämtliche weitere Schäden zu ersetzen sind, umfasst sämtliche nach der späteren Mangelbeseitigung tatsächlich angefallenen Kosten. Die (verjährungsrelevante) Wirkung dieser Feststellung ist nicht auf in den Entscheidungsgründen des Urteils exemplarisch genannte weitere Schadenspositionen (hier: Umsatzsteuer) beschränkt.*)

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IBRRS 2016, 0315; IMRRS 2016, 0181
ImmobilienImmobilien
Worüber muss der Grundstücksverkäufer (ungefragt) aufklären?

OLG Köln, Urteil vom 27.10.2015 - 22 U 93/14

1. Offenbarungspflichtig ist der Verkäufer bei Fragen des Käufers sowie über besonders wichtige Umstände, die für die Wertbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind.

2. Ein Käufer kann eine Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne Weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.

3. Ein Käufer, der vor Abschluss des Kaufvertrags auf eine vollständige Besichtigung des Kaufgegenstands verzichtet und bei Abschluss des Kaufvertrages gleichwohl in Kenntnis dieses Umstands angibt, er kenne den Zustand des Kaufobjekts, insbesondere dabei gegenüber dem Verkäufer eine unterlassene vollständige Besichtigung nicht offenbart und auch kein weiteres Informationsbedürfnis zum Ausdruck bringt, ist grundsätzlich nicht schutzbedürftig.

4. Der Umstand, dass eine Heizungsanlage auch im Sommer zwecks Produktion von Warmwasser laufen muss und eine Nachtabsenkung nicht möglich ist, stellen keinen Mangel der Heizungsanlage dar.

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IBRRS 2012, 3863; IMRRS 2012, 2778
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Schadensersatz des Erwerbers bei Falschauskunft des Maklers!

OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.2012 - 10 U 8/10

Haben sich die Erwerber eines Grundstücks den Verkäufern gegenüber zur Zahlung der Maklerprovision an den Makler verpflichtet, liegt insoweit ein Vertrag zugunsten eines Dritten vor. Diese vertragsähnliche Sonderverbindung begründet für die Erwerber einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung von Sorgfaltspflichten, wenn der Makler fahrlässig in seinem Kurzexposé unzutreffende Angaben zur Objektbeschreibung und Bauzeit gemacht hat. Der Schaden liegt dann in dem Betrag, um den die Erwerber das Grundstück im Vertrauen auf die Angaben im Exposé des Maklers überhöht gekauft haben. Hätten die Erwerber aus ihnen vor Vertragsschluss übergebenen Bauzeichnungen den Fehler erkennen können, begründet dies ein Mitverschulden.*)

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IBRRS 2011, 2558; IMRRS 2011, 1865
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2011 - 4 U 161/10

1. Hat der Verkäufer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag seine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, so ist dem Gewährleistungsausschluss eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen vom Verkäufer vor dem Verkauf beauftragte Dritte im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann zu entnehmen, wenn das Vertragswerk konkrete Anhaltspunkte dafür enthält, dass die Vertragsparteien die Gewährleistungsfrage nicht abschließend regeln wollten.*)

2. Fehlen solche Anhaltspunkte ist der Verkäufer, der ein nachvollziehbares und schutzwürdiges Interesse daran besitzt, nach dem Verkauf nicht mehr in Rechtsstreitigkeiten zwischen Dritten einbezogen zu werden, auch nicht in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet.*)

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IBRRS 2008, 2482; IMRRS 2008, 1476
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung zu dulden: Auch erweiterbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

1. Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf eine von ihm vorgenommene bauliche Veränderung (hier: Errichtung einer Funkantenne auf einer Sondernutzungsfläche) beseitigungspflichtig ist, aber aufgrund besonderer rechtlicher Gesichtspunkte (hier: Verjährung) von den übrigen Eigentümern auf diese Beseitigung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, erlangt eine Rechtsposition nur dergestalt, dass die übrigen Eigentümer diesen Zustand faktisch dulden müssen.*)

2. Aus der Duldungspflicht kann der betreffende Eigentümer nicht das Recht ableiten, den erreichten Zustand hernach im Sinne einer Ausweitung des optischen Nachteils weiter zu verändern (hier: Austausch einiger Bauteile, durch die die Dimensionen der Anlage insgesamt nach Höhe und Durchmesser vergrößert werden); hierbei spielt es keine Rolle, ob die duldungspflichtige Anlage defekt ist, erneuert werden muss und baugleiche Antennenteile nicht mehr verfügbar sind.*)

3. Zu den Anforderungen an eine „Bestimmung“, wenn die Teilungserklärung die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses davon abhängig macht, dass der Beschluss protokolliert und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen sei.*)

4. In Wohnungseigentumsverfahren nach altem Recht besteht eine Ermittlungspflicht des Gerichts weder bei plausiblem unbestrittenem Vortrag eines Beteiligten noch wenn ein Beteiligter durch Erklärungen oder die Vorlage von Beweismitteln seinem Interesse ohne Weiteres Geltung verschaffen kann.*)

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IBRRS 2008, 0164; IMRRS 2008, 0102
ImmobilienImmobilien
Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts

KG, Urteil vom 16.10.2007 - 6 U 140/06

1. Zur Frage, ob der Veräußerer eines Wohnungseigentumsrechts, der vertraglich Umbaumaßnahmen an der Altbausubstanz übernommen hatte, für Mängel an der Altbausubstanz nach Werkvertrags- oder Kaufrecht haftet.*)

2. Zum Arglistvorwurf im Kaufrecht bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels (hier: Undichtigkeiten im Bereich einer Dachterrasse) durch den Veräußerer.*)

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IBRRS 2002, 0899; IMRRS 2002, 0396
ImmobilienImmobilien
Beweislast bzgl. Zubehöreigenschaft

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.04.2002 - 3 U 4158/01

Sind die Voraussetzungen von § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, muß gem. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB nicht das Bestehen einer die Zubehöreigenschaft bejahenden Verkehrsanschauung, sondern deren Fehlen dargetan und gegebenenfalls nachgewiesen werden.*)

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IBRRS 2006, 2879; IMRRS 2006, 1991
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2000, 0867; IMRRS 2000, 0278
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 28.09.2000 - IX ZR 279/99

1. Wer ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig.

2. Einem Notar, der im Jahre 1993 einen derartigen Vertrag beurkundete, kann die Unkenntnis des Erfordernisses der Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht als schuldhaft vorgeworfen werden.




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3 Nachrichten gefunden
VPB fordert mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
(19.12.2013) "Die Zusammenführung der Bereiche Justiz und Verbraucherschutz, die dringend erforderlich war, ist endlich gelungen - unter neuer starker Führung wird das Ressort jetzt drängende Fragen engagiert aufgreifen können" so Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB).
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
(22.12.2009) Am 7. und 8. Mai 2010 findet der 3. Deutsche Baugerichtstag in Hamm/Westfalen statt. Die Themen der meisten Arbeitskreise stehen ganz im Zeichen der politischen Initiativen, wie sie im Koalitionsvertrag Ausdruck gefunden haben. Die Regierungsparteien haben eine grundlegende Überprüfung des privaten Bau- und Vergaberechts vereinbart. Angekündigt ist eine schnellstmögliche weitere Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses. Daneben ist eine Reformierung und Straffung des Vergaberechts geplant, wozu auch ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehört. Ein weiteres Vorhaben ist die Prüfung, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.
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Ein neuer Rechtsratgeber zeigt, wie man die häufigsten Fallen beim Hausbau und Hauskauf sicher umschifft
(10.05.2006) Auch heute noch hegen die meisten Menschen den Wunsch nach einer eigenen Immobilie – nach einer Studie der LBS würden etwa 1,3 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland gern eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Doch jeder, der diesen Schritt wagt, sollte gut beraten sein. Nicht nur, weil die finanziellen Rahmenbedingungen – Stichwort gestrichene Eigenheimzulage – stimmen müssen. Sondern auch, weil „Otto Normalverbraucher“ hier kaum über Erfahrung verfügt. Gerade auf den Ahnungslosen warten beim Hauskauf oder –bau zahlreiche Hürden und Risiken.
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2 Normen gefunden

ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 227
Terminsänderung (Stand: 01.09.2009)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 227
Terminsänderung (Stand: 21.12.2001)

9 Leseranmerkungen gefunden
Für eine obligatorisches Mediations-oder Schlichtungsverfahren
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 N 
Hamburger Elbphilharmonie: Prozessbeginn
Dokument öffnen Nachricht

18 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
3. Beratungspflichten
b) Die rechtliche Einordnung der haupt- oder nebenvertraglichen Beratungspflichten und die Folgen ihrer Verletzung
bb) Beratungspflicht als vorvertragliche bzw. vertragliche Nebenleistungspflicht
IV. Leistungsstörungen
3. Verzögerte Leistungen
c) Rechtsfolgen des Verzugs
dd) Rücktritt
(4) Beschränktes Rücktrittsrecht
4. Vertragsstrafeversprechen
a) Individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
2. Neubeginn der Verjährung

§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
4. Auslegungsgrundsätze

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
II. Gesamtschuldnerausgleich
2. Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
1. Hemmung durch Verhandlungen
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung
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6 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker)
B. § 5 Abs. 1 VOB/B
E. § 5 Abs. 4 VOB/B

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)

§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker)
C. § 11 Abs. 1 VOB/B
I. § 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe
2. Verwirkung der Vertragsstrafe
b) Verzug
F. § 11 Abs. 4

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
2. Vereinbarte Beschaffenheit - Auslegungsgrundsätze

45 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Schadenersatz ( Rn. 348-349)

(b) Mahnbescheid und Klage ( Rn. 517-521)

bb) Aufmaß beim VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 509-519)

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2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Vorgaben der ZPO (VOB/B § 13 Rn. 112-116)





1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

1. Eignungsanforderungen ieS (VOB/A § 2 Rn. 3-9)