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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausachen
699 Treffer für den Bereich Sachverständigenrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 696 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
25 Beiträge gefunden |
IBR 2023, 163 | LG Fulda - Begutachtung komplexer bautechnischer Fragen: Stundensatzerhöhung auf 155 Euro! |
IBR 2021, 50 | OLG Dresden - Sachverhaltsermittlung als Befangenheitsgrund? |
IBR 2019, 1108 | LG Oldenburg - Erhöhte Vergütung gibt es nur in Ausnahmefällen! |
IBR 2018, 110 | OLG Brandenburg - Ein Ortstermin ist Pflicht, keine Kür ... |
IBR 2017, 659 | LG Dortmund - Nur der Zeitaufwand eines "Durchschnittssachverständigen" wird vergütet! |
IBR 2015, 168 | OLG Köln - Verzögerte Gutachtenerstattung: 500 Euro Ordnungsgeld! |
IBR 2014, 700 | OLG Jena - Vorschuss erheblich überschritten: Sachverständigenvergütung wird gekürzt! |
IBR 2013, 260 | Zeitschriftenschau - "Mangel" ist ein Rechtsbegriff, keine Tatsache! |
IBR 2012, 368 | OLG Naumburg - Keine Beantwortung von Rechtsfragen durch den Sachverständigen! |
IBR 2011, 1189 | LG Frankfurt/Main - Selbständiges Beweisverfahren: Gericht bestimmt Sachverständigen, nicht die Parteien! |
11 Aufsätze gefunden |
IBR 2015, 1038
IBR 2014, 1251
IBR 2008, 1341
IBR 2008, 1343
IBR 2008, 1342
12 Volltexturteile gefunden |
LG Fulda, Beschluss vom 22.11.2022 - 4 OH 13/22
Zur Beurteilung komplexer bautechnischer Fragestellungen, die eine besondere Sachkunde des Sachverständigen erfordern, ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 JVEG eine Erhöhung des Regelstundensatzes auf 155 Euro netto möglich.
VolltextOLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2019 - 12 W 72/19
1. Einem Sachverständigen kann das Honorar aberkannt werden, wenn seine Leistung wegen gravierender Mängel objektiv unverwertbar ist und diese Mängel durch Nachbesserungen und Ergänzungen nicht abgestellt werden können, sondern eine Neuerstellung des Gutachtens zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlich ist.*)
2. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens.*)
3. Die Nichtbeantwortung der Beweisfragen führt zur Unverwertbarkeit.*)
VolltextOLG Nürnberg, Beschluss vom 21.08.2018 - 13 W 1095/18
1. Der bei der Klärung von Architekten-Vergütungsansprüchen gerichtlich einbezogene Sachverständige macht sich nicht dadurch befangen, dass er betreffend die Anwendung bestimmter Regelungen der HOAI in seinem Gutachten neben technischen Angaben rechtliche Ausführungen liefert.
2. Wird der Sachverständige in einem Ablehnungsgesuch heftig angegangen und kontert er mit starken Formulierungen, ergibt dies noch nicht seine Befangenheit.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2017 - 12 W 45/16
Zur Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen auf 0,00 Euro wegen grob fahrlässig herbeigeführter Unverwertbarkeit seines Gutachtens (hier: Nichtdurchführung eines Ortstermins).*)
VolltextLG Bonn, Urteil vom 10.06.2015 - 16 O 38/14
Die Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" mit oder ohne Hinzufügung des Hinweises auf den "TÜV" ist zulässig, weil darin keine Irreführung liegt.
VolltextOLG Köln, Beschluss vom 12.03.2010 - 17 W 21/10
In einem vom Besteller gegen den Werkunternehmer wegen Mängeln der Werkleistung geführten Bauprozess sind die Kosten für eine komplette Prozessbegleitung der klagenden Partei durch einen Privatgutachter, die über die Ausarbeitung einzelner schriftlicher Stellungnahmen hinaus u.a. die Durchführung diverser Besprechungstermine mit der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die Erstellung erläuternder Pläne und Übersichten sowie vergleichender Gegenüberstellungen von Äußerungen der Gerichtsgutachter, die inhaltliche Überarbeitung von Anwaltsschriftsätzen sowie die - jeweils nicht gerichtlich angeordnete - Teilnahme an den vom Gericht sowie dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Verhandlungs- und Ortsterminen umfasst, jedenfalls im Regelfall nicht erforderlich im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).*)
VolltextOLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2008 - 16 W 13/08
1. Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Sachverständigen sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
2. Erfolgt eine solche Äußerung jedoch aufgrund einer Provokation, z. B. durch einen unsachlichen Angriff gegen den Sachverständigen, so muss eine scharfe Reaktion des Sachverständigen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung wegen Befangenheit führen, wenn der Sachverständige ansonsten zu den Einwänden sachlich Stellung nimmt.
VolltextOLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.10.2007 - 5 W 255/07
Hält sich der Sachverständige bei der Beantwortung der Beweisfragen im Rahmen des ihm erteilten Gutachtenauftrags, so liegt ein Grund, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, nicht vor.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2005 - 20 U 213/04
Ein Bausachverständiger, der für seinen Auftraggeber technische Mängel an einem Bauwerk feststellt und darauf zu stützende Gewährleistungsrechte gegenüber Auftragnehmern geltend macht, verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 06.05.2005 - 20 U 127/04
1. Wer als technischer Baubetreuer die Überwachung der Bauausführung übernimmt, haftet für die erkennbaren und vermeidbaren Mängel.
2. Eine Haftungsklausel mit Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bewirkt noch keine Beschränkung der Haftung auf die Versicherungssumme.
Volltext5 Nachrichten gefunden |
(05.09.2016) Obwohl die Beweissicherung - insbesondere im Bereich des Baurechts - eine herausragende Rolle spielt, existieren nur wenige aktuelle "Lehrbücher" zu diesem Thema. Sturmberg hat sich diesen wichtigen Praxisfragen bereits seit 2012 auf ibr-online angenommen und nunmehr mit Stand März 2016 ein handliches, ca. 250 Seiten umfassendes Druckwerk herausgegeben. Wer Probleme mit der online-typischen "kapitelweisen" Lesart hat und sich auch mal Notizen "an den Rand" schreibt, der wird gern zu diesem gut gegliederten Werk greifen.
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(03.09.2015) Am 06.08.2015 ist Herr Dr. Mark Seibel zum neuen Vizepräsidenten des Landgerichts Siegen ernannt worden. Er folgt damit auf Herrn Heribert Eggert, der am 31.12.2014 in den Ruhestand trat.
Seine richterliche Laufbahn begann der 39-jährige Prädikatsjurist in Siegen. Seit Anfang 2005 war Herr Dr. Seibel als Proberichter beim Landgericht Münster tätig. Im Anschluss daran erfolgte eine Tätigkeit als Proberichter ....
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(22.12.2009) Am 7. und 8. Mai 2010 findet der 3. Deutsche Baugerichtstag in Hamm/Westfalen statt. Die Themen der meisten Arbeitskreise stehen ganz im Zeichen der politischen Initiativen, wie sie im Koalitionsvertrag Ausdruck gefunden haben. Die Regierungsparteien haben eine grundlegende Überprüfung des privaten Bau- und Vergaberechts vereinbart. Angekündigt ist eine schnellstmögliche weitere Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses. Daneben ist eine Reformierung und Straffung des Vergaberechts geplant, wozu auch ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehört. Ein weiteres Vorhaben ist die Prüfung, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.
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Große Beteiligung der Fachwelt / rund 40 konkrete Empfehlungen verabschiedet
(20.05.2006) Am 19. und 20. Mai 2006 fand in Hamm/Westf. der 1. Deutsche Baugerichtstag statt. Grußworte der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann und des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm Thomas Hunsteger-Petermann eröffneten die Veranstaltung. Der Präsident des Deutschen Baugerichtstags Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rolf Kniffka begrüßte sodann über 500 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie zahlreiche Berufsvertreter der Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Sachverständigen.
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(20.05.2006) Der 1. Deutsche Baugerichtstag hat am 19./20. Mai 2006 in Hamm folgende Empfehlungen beschlossen:
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2 Interviews gefunden |
Der Arbeitskreis VI des am 13. und 14. Juni 2008 in Hamm stattfindenden 2. Deutschen Baugerichtstags hat dieses Thema: „Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht (Gemeinschaftsgutachten; Bauteilöffnung; Vorbereitung der Anhörung einer mündlichen Verhandlung)?“ Im nachfolgend abgedruckten Interview äußern sich die Leiter dieses Arbeitskreises, der Sachverständige Dipl.-Ing. Werner Seifert, Würzburg, und der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich gegenüber der IBR zu Einzelheiten.
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9 Leseranmerkungen gefunden |
Grenzen der Zuarbeit Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Ein Schuss vor den Bug Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Advent, Advent, das Christkind kommt...mit einem Befangenheitsantrag Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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18 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
E. Vertragspflichten des Unternehmers |
III. Weitere Pflichten des Unternehmers |
3. Beratungspflichten |
b) Die rechtliche Einordnung der haupt- oder nebenvertraglichen Beratungspflichten und die Folgen ihrer Verletzung |
bb) Beratungspflicht als vorvertragliche bzw. vertragliche Nebenleistungspflicht |
IV. Leistungsstörungen |
3. Verzögerte Leistungen |
c) Rechtsfolgen des Verzugs |
dd) Rücktritt |
(4) Beschränktes Rücktrittsrecht |
4. Vertragsstrafeversprechen |
a) Individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs |
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
2. Neubeginn der Verjährung |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
II. Vereinbarte Beschaffenheit |
4. Auslegungsgrundsätze |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
II. Gesamtschuldnerausgleich |
2. Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
III. Hemmung |
1. Hemmung durch Verhandlungen |
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung |
6 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker) |
B. § 5 Abs. 1 VOB/B |
E. § 5 Abs. 4 VOB/B |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker) |
C. § 11 Abs. 1 VOB/B |
I. § 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe |
2. Verwirkung der Vertragsstrafe |
b) Verzug |
F. § 11 Abs. 4 |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B |
2. Vereinbarte Beschaffenheit - Auslegungsgrundsätze |
45 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
2. Schadenersatz ( Rn. 348-349)
(b) Mahnbescheid und Klage ( Rn. 517-521)
bb) Aufmaß beim VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 509-519)
433 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
II. Der Sicherungsberechtigte ( Rn. 106)
c) Regelungswirkung ( Rn. 141)
IV. Rechtliche Beurteilung ( Rn. 82)
I. Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen ( Rn. 187)
I. Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen ( Rn. 187)
4. Frist zur Sicherheitsleistung durch den AN (§ 17 Abs. 7 VOB/B) ( Rn. 89)
19 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
39 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
§ 18 Abs. 1 [Gerichtsstandsvereinbarung]
2. Nachträgliche Störung der Geschäftsgrundlage ( Rn. 169)
1. Problemstellung (VOB/B § 18 Abs. 3 Rn. 9-16)
1. Grundlagen (VOB/B § 18 Abs. 3 Rn. 21-26)
I. Voraussetzungen nach § 38 ZPO (VOB/B § 18 Abs. 1 Rn. 10-11)
b) Abgrenzung zur Schiedsvereinbarung. (VOB/B § 18 Abs. 3 Rn. 115)
b) Bereicherungsanspruch. ( Rn. 121-123)
1. Grundlagen (VOB/B § 18 Abs. 3 Rn. 148-151)
8 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
2. Anwendungsbereich (ZPO § 485 Rn. 5)
a) Besondere Schwierigkeiten (Abs. 1 Nr. 1) (ZPO § 348a Rn. 8)
I. Normzweck (ZPO § 371 Rn. 1-2)
4. Ausnahmen (ZPO § 301 Rn. 13a)
c) Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge (Nr. 2c) (ZPO § 348 Rn. 9)
2. Noch nicht anhängiger Rechtsstreit (Abs. 2) (ZPO § 486 Rn. 3-4)
10 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
7 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |