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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausachen

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25 Beiträge gefunden
IBR 2023, 163 LG Fulda - Begutachtung komplexer bautechnischer Fragen: Stundensatzerhöhung auf 155 Euro!
IBR 2021, 50 OLG Dresden - Sachverhaltsermittlung als Befangenheitsgrund?
IBR 2019, 1108 LG Oldenburg - Erhöhte Vergütung gibt es nur in Ausnahmefällen!
IBR 2018, 110 OLG Brandenburg - Ein Ortstermin ist Pflicht, keine Kür ...
IBR 2017, 659 LG Dortmund - Nur der Zeitaufwand eines "Durchschnittssachverständigen" wird vergütet!
IBR 2015, 168 OLG Köln - Verzögerte Gutachtenerstattung: 500 Euro Ordnungsgeld!
IBR 2014, 700 OLG Jena - Vorschuss erheblich überschritten: Sachverständigenvergütung wird gekürzt!
IBR 2013, 260 Zeitschriftenschau - "Mangel" ist ein Rechtsbegriff, keine Tatsache!
IBR 2012, 368 OLG Naumburg - Keine Beantwortung von Rechtsfragen durch den Sachverständigen!
IBR 2011, 1189 LG Frankfurt/Main - Selbständiges Beweisverfahren: Gericht bestimmt Sachverständigen, nicht die Parteien!
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11 Aufsätze gefunden
Eine überzeugende Begründung für ein gerichtliches "Ja" nach § 13 Abs. 2 Satz 1 JVEG gibt es in Bausachen (fast) nicht
(Stefan Bruns)
Dokument öffnen IBR 2015, 1038
Qualitäten am Bau: Vertragsauslegung durch den Richter - Beratung des Gerichts bei der Vertragsauslegung durch den Sachverständigen
(Uwe Liebheit)
Dokument öffnen IBR 2014, 1251
Eine "hinzunehmende Unregelmäßigkeit" - was ist das denn?
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2014, 1252
Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2011, 1291
Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2011, 1019
Sachverständigenrecht: Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht? - Thesen von Dipl.-Ing. Peter-Andreas Kamphausen
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1341
Sachverständigenrecht: Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht? - Einführung von Vors. Richter am LG Jürgen Ulrich
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1343
Sachverständigenrecht: Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht? - Thesen von Prof. Hans-Benno Ulbrich
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1342
2. Deutscher Baugerichtstag - Vorwort von Prof. Dr. Rolf Kniffka
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1352
"Adjudication" im deutschen Baurecht - Regelungsbedürfnis und Regelungsmöglichkeiten
(TobiasTimo Weitz)
Dokument öffnen IBR 2007, 1405
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12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3491; IMRRS 2022, 1536
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Die Ausnahme wird zur Regel

LG Fulda, Beschluss vom 22.11.2022 - 4 OH 13/22

Zur Beurteilung komplexer bautechnischer Fragestellungen, die eine besondere Sachkunde des Sachverständigen erfordern, ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 JVEG eine Erhöhung des Regelstundensatzes auf 155 Euro netto möglich.

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IBRRS 2020, 1854; IMRRS 2020, 0795
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar für unverwertbares Gutachten!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2019 - 12 W 72/19

1. Einem Sachverständigen kann das Honorar aberkannt werden, wenn seine Leistung wegen gravierender Mängel objektiv unverwertbar ist und diese Mängel durch Nachbesserungen und Ergänzungen nicht abgestellt werden können, sondern eine Neuerstellung des Gutachtens zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlich ist.*)

2. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens.*)

3. Die Nichtbeantwortung der Beweisfragen führt zur Unverwertbarkeit.*)

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IBRRS 2018, 3183; IMRRS 2018, 1158
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Machen Rechtsausführungen den HOAI-Sachverständigen befangen?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.08.2018 - 13 W 1095/18

1. Der bei der Klärung von Architekten-Vergütungsansprüchen gerichtlich einbezogene Sachverständige macht sich nicht dadurch befangen, dass er betreffend die Anwendung bestimmter Regelungen der HOAI in seinem Gutachten neben technischen Angaben rechtliche Ausführungen liefert.

2. Wird der Sachverständige in einem Ablehnungsgesuch heftig angegangen und kontert er mit starken Formulierungen, ergibt dies noch nicht seine Befangenheit.




IBRRS 2017, 4051; IMRRS 2017, 1679
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Keinen Ortstermin durchführt: Gutachten unbrauchbar!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2017 - 12 W 45/16

Zur Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen auf 0,00 Euro wegen grob fahrlässig herbeigeführter Unverwertbarkeit seines Gutachtens (hier: Nichtdurchführung eines Ortstermins).*)

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IBRRS 2015, 2112; IMRRS 2015, 0846
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

LG Bonn, Urteil vom 10.06.2015 - 16 O 38/14

Die Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" mit oder ohne Hinzufügung des Hinweises auf den "TÜV" ist zulässig, weil darin keine Irreführung liegt.

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IBRRS 2010, 1036; IMRRS 2010, 0689
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattung für prozessbegleitende Sachverständigentätigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2010 - 17 W 21/10

In einem vom Besteller gegen den Werkunternehmer wegen Mängeln der Werkleistung geführten Bauprozess sind die Kosten für eine komplette Prozessbegleitung der klagenden Partei durch einen Privatgutachter, die über die Ausarbeitung einzelner schriftlicher Stellungnahmen hinaus u.a. die Durchführung diverser Besprechungstermine mit der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die Erstellung erläuternder Pläne und Übersichten sowie vergleichender Gegenüberstellungen von Äußerungen der Gerichtsgutachter, die inhaltliche Überarbeitung von Anwaltsschriftsätzen sowie die - jeweils nicht gerichtlich angeordnete - Teilnahme an den vom Gericht sowie dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Verhandlungs- und Ortsterminen umfasst, jedenfalls im Regelfall nicht erforderlich im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).*)

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IBRRS 2009, 3152; IMRRS 2009, 1733
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Ablehnung des Sachverständigen wegen herabsetzender Äußerungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2008 - 16 W 13/08

1. Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Sachverständigen sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

2. Erfolgt eine solche Äußerung jedoch aufgrund einer Provokation, z. B. durch einen unsachlichen Angriff gegen den Sachverständigen, so muss eine scharfe Reaktion des Sachverständigen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung wegen Befangenheit führen, wenn der Sachverständige ansonsten zu den Einwänden sachlich Stellung nimmt.

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IBRRS 2007, 5032; IMRRS 2007, 2511
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Ablehnung des Sachverständigen wegen schlechten Gutachtens?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.10.2007 - 5 W 255/07

Hält sich der Sachverständige bei der Beantwortung der Beweisfragen im Rahmen des ihm erteilten Gutachtenauftrags, so liegt ein Grund, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, nicht vor.*)

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IBRRS 2006, 1609; IMRRS 2006, 0992
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2005 - 20 U 213/04

Ein Bausachverständiger, der für seinen Auftraggeber technische Mängel an einem Bauwerk feststellt und darauf zu stützende Gewährleistungsrechte gegenüber Auftragnehmern geltend macht, verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

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IBRRS 2006, 0389; IMRRS 2006, 0232
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Große Wohnanlage: Haftet Baubetreuer für Baumängel?

OLG Köln, Urteil vom 06.05.2005 - 20 U 127/04

1. Wer als technischer Baubetreuer die Überwachung der Bauausführung übernimmt, haftet für die erkennbaren und vermeidbaren Mängel.

2. Eine Haftungsklausel mit Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bewirkt noch keine Beschränkung der Haftung auf die Versicherungssumme.

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5 Nachrichten gefunden
Buchbesprechung: Sturmberg, Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis (Thomas Thierau)
(05.09.2016) Obwohl die Beweissicherung - insbesondere im Bereich des Baurechts - eine herausragende Rolle spielt, existieren nur wenige aktuelle "Lehrbücher" zu diesem Thema. Sturmberg hat sich diesen wichtigen Praxisfragen bereits seit 2012 auf ibr-online angenommen und nunmehr mit Stand März 2016 ein handliches, ca. 250 Seiten umfassendes Druckwerk herausgegeben. Wer Probleme mit der online-typischen "kapitelweisen" Lesart hat und sich auch mal Notizen "an den Rand" schreibt, der wird gern zu diesem gut gegliederten Werk greifen.
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Dr. Mark Seibel neuer Vizepräsident des Landgerichts Siegen
(03.09.2015) Am 06.08.2015 ist Herr Dr. Mark Seibel zum neuen Vizepräsidenten des Landgerichts Siegen ernannt worden. Er folgt damit auf Herrn Heribert Eggert, der am 31.12.2014 in den Ruhestand trat.

Seine richterliche Laufbahn begann der 39-jährige Prädikatsjurist in Siegen. Seit Anfang 2005 war Herr Dr. Seibel als Proberichter beim Landgericht Münster tätig. Im Anschluss daran erfolgte eine Tätigkeit als Proberichter ....
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
(22.12.2009) Am 7. und 8. Mai 2010 findet der 3. Deutsche Baugerichtstag in Hamm/Westfalen statt. Die Themen der meisten Arbeitskreise stehen ganz im Zeichen der politischen Initiativen, wie sie im Koalitionsvertrag Ausdruck gefunden haben. Die Regierungsparteien haben eine grundlegende Überprüfung des privaten Bau- und Vergaberechts vereinbart. Angekündigt ist eine schnellstmögliche weitere Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses. Daneben ist eine Reformierung und Straffung des Vergaberechts geplant, wozu auch ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehört. Ein weiteres Vorhaben ist die Prüfung, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.
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1. Deutscher Baugerichtstag abgeschlossen
Große Beteiligung der Fachwelt / rund 40 konkrete Empfehlungen verabschiedet

(20.05.2006) Am 19. und 20. Mai 2006 fand in Hamm/Westf. der 1. Deutsche Baugerichtstag statt. Grußworte der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann und des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm Thomas Hunsteger-Petermann eröffneten die Veranstaltung. Der Präsident des Deutschen Baugerichtstags Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rolf Kniffka begrüßte sodann über 500 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie zahlreiche Berufsvertreter der Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Sachverständigen.
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1. Deutscher Baugerichtstag - Die Beschlüsse im Einzelnen
(20.05.2006) Der 1. Deutsche Baugerichtstag hat am 19./20. Mai 2006 in Hamm folgende Empfehlungen beschlossen:
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2 Interviews gefunden
IBR 2012, 1409: Renovierung des JVEG - Neuigkeiten!?
(Interview mit VorsRiLG Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund)
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IBR 2008, 133: 2. Deutscher Baugerichtstag am 13. und 14. Juni in Hamm Arbeitskreis VI (Sachverständigenrecht)
(Interview mit den Leitern dieses Arbeitskreises, dem Sachverständigen Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v.SV. für Architekten- und Ingenieurhonorare, Würzburg, und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich)Der Arbeitskreis VI des am 13. und 14. Juni 2008 in Hamm stattfindenden 2. Deutschen Baugerichtstags hat dieses Thema: „Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht (Gemeinschaftsgutachten; Bauteilöffnung; Vorbereitung der Anhörung einer mündlichen Verhandlung)?“ Im nachfolgend abgedruckten Interview äußern sich die Leiter dieses Arbeitskreises, der Sachverständige Dipl.-Ing. Werner Seifert, Würzburg, und der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund Jürgen Ulrich gegenüber der IBR zu Einzelheiten.
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2 Normen gefunden

ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 227
Terminsänderung (Stand: 01.09.2009)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 227
Terminsänderung (Stand: 21.12.2001)

9 Leseranmerkungen gefunden
Grenzen der Zuarbeit
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!
(Julian Linz)
Dokument öffnen IBR 2021, 215
Ein Schuss vor den Bug
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Vergleich basiert auf unrichtigem Gutachten: Gerichtsgutachter haftet!
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2020, 492
Advent, Advent, das Christkind kommt...mit einem Befangenheitsantrag
Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
 R 
Ladung geht am 24.12. zu: Keine Befangenheit wegen Störung des Weihnachtsfriedens!
(Felix Lehmann)
Dokument öffnen IBR 2012, 1282 (nur online)

18 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
3. Beratungspflichten
b) Die rechtliche Einordnung der haupt- oder nebenvertraglichen Beratungspflichten und die Folgen ihrer Verletzung
bb) Beratungspflicht als vorvertragliche bzw. vertragliche Nebenleistungspflicht
IV. Leistungsstörungen
3. Verzögerte Leistungen
c) Rechtsfolgen des Verzugs
dd) Rücktritt
(4) Beschränktes Rücktrittsrecht
4. Vertragsstrafeversprechen
a) Individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
2. Neubeginn der Verjährung

§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
4. Auslegungsgrundsätze

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
II. Gesamtschuldnerausgleich
2. Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
1. Hemmung durch Verhandlungen
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung
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6 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker)
B. § 5 Abs. 1 VOB/B
E. § 5 Abs. 4 VOB/B

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)

§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker)
C. § 11 Abs. 1 VOB/B
I. § 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe
2. Verwirkung der Vertragsstrafe
b) Verzug
F. § 11 Abs. 4

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
2. Vereinbarte Beschaffenheit - Auslegungsgrundsätze

45 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Schadenersatz ( Rn. 348-349)

(b) Mahnbescheid und Klage ( Rn. 517-521)

bb) Aufmaß beim VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 509-519)

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2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Vorgaben der ZPO (VOB/B § 13 Rn. 112-116)





1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

1. Eignungsanforderungen ieS (VOB/A § 2 Rn. 3-9)