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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bauunternehmens
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

161 Beiträge gefunden |
IBR 2024, 598 | OVG Nordrhein-Westfalen - Bauschutt asbesthaltig: Verwertung verboten! |
IBR 2024, 281 | OLG Zweibrücken - Pauschalpreis vereinbart: Keine Preisanpassung wegen höherer Kosten! |
IBR 2022, 296 | OLG Frankfurt - Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere! |
IBR 2022, 126 | OLG Hamm - Ungeeigneten Nachbesserungsvorschlag unterbreitet: "Rücktrittsschaden" wird zur Haftungsfalle! |
IBR 2022, 3 | BGH - Nettoabrechnung fehlerhaft: Bauträger muss die Umsatzsteuer erstatten! |
IBR 2021, 1055 | Zur Widerlegbarkeit der Richtigkeit der Urkalkulation bei der Vergütung geänderter Leistungen |
IBR 2021, 583 | OLG Rostock/BGH - Über Bedenken des Architekten hinweggesetzt: Auftraggeber trifft 50%-iges Mitverschulden! |
IBR 2021, 400 | OLG Braunschweig/BGH - Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug! |
IBR 2021, 228 | KG - Wann muss ein Bauvertrag notariell beurkundet werden? |
IMR 2021, 200 | LG Nürnberg-Fürth - Verwalter handelt im Zweifel im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft |
4 Aufsätze gefunden |


255 Volltexturteile gefunden |

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2025 - 3 S 1632/23
1. Die Bauvorlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW müssen das Bauvorhaben so eindeutig beschreiben, dass auf den Antrag ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter und bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der keinen Zweifel über den Gegenstand und Umfang des genehmigten Vorhabens lässt. Fehlt es an dieser Klarheit und Eindeutigkeit, ist der Antrag nicht genehmigungsfähig.*)
2. Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung.*)
3. Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung und aus Gründen der Rechtsklarheit verbietet sich eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung der Baugenehmigung entgegen ihrem klaren Wortlaut.*)
4. Diese Auslegung der Baugenehmigung anhand des Bauantrags und der Bauvorlagen setzt einer Auslegung des Bauantrags anhand ergänzenden, außerhalb von Bauantrag und Bauvorlagen erfolgten Schriftverkehrs in derselben Weise Grenzen. Änderungen des Bauantrags sind daher im Bauantrag und den Bauvorlagen selbst vorzunehmen.*)


OLG Rostock, Beschluss vom 10.01.2025 - 17 Verg 4/24
1. Allein die Erklärung eines Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, er werde im Falle eines Unterliegens sein Beschaffungsvorhaben aufgeben, lässt die Antragsbefugnis nicht entfallen, solange nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen feststeht, dass eine Beschaffung ausgeschlossen ist.*)
2. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Gesamtvergabe von Planung und Bauleistung (Festhaltung Senat, Beschluss vom 18.07.2024 – 17 Verg 1/24, IBR 2024, 532).*)
3. Zur Abgrenzung zwischen Leistungsbestimmungsrecht und Entscheidung über die Losvergabe.*)

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 - 10 U 102/23
1. Die Zahlung irrtümlich ohne Abzug der Bauabzugssteuer berechneten Werklohns kann einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen begründen, der sich als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt. Das ist nicht der Fall, wenn die Rückzahlung eines nicht angefallenen Umsatzsteueranteils im Raum steht, für die keine vertragliche Nebenpflicht besteht, so dass der Anspruch aus Bereicherungsrecht folgt.
2. Eine Bruttopreisvereinbarung führt dazu, dass die festgesetzte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises geschuldet wird, unabhängig von der materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht des abgeschlossenen Geschäfts. Dabei ist regelmäßig - auch wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf verständigt haben - vom Vorliegen einer Bruttopreisabrede auszugehen.
3. Haben die Parteien eine Nettopreisabrede getroffen, führt diese dazu, dass nur der ausgewiesene Preis sowie die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten sind.
4. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Entgelts "zuzüglich" der gesetzlichen Umsatzsteuer ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat.
5. Die steuerrechtliche Lage ist im Zivilprozess ohne Bindung zu prüfen.
6. Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrunds ergibt. Eine unzutreffende Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden geht verjährungsrechtlich nicht zu Lasten des Anspruchsgläubigers. Der Geschädigte müsste vielmehr wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die Rechtsanwendung fehlerhaft war.


VG München, Urteil vom 12.06.2024 - M 1 K 20.1818
ohne amtliche Leitsätze


LG Krefeld, Urteil vom 06.06.2024 - 5 O 324/22
Die fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht kann ein Sachmangel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien im Grundstückskaufvertrag die Bebaubarkeit vorausgesetzt haben oder der Verkäufer die Bebaubarkeit zugesichert hat (BGH, IBR 1992, 252).


LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17
1. Von Baustellen gehen typischerweise Gefahren auch für Nachbaranlagen aus. Nachbarliche grenznahe Anlagen muss der Bauherr daher vor Beschädigungen durch Bauarbeiten schützen und zwar unabhängig davon, ob er weiß, dass sich in der Anlage gegenüber Erschütterungen empfindliche Bauteile befinden.
2. Der Bauherr hat zu überwachen, ob der von ihm mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt Vorkehrungen dagegen trifft, dass nachbarliche grenznahe Anlagen durch die Bauarbeiten nicht beschädigt werden.
3. Um seinen Überwachungspflichten zu genügen, muss der Bauherr zumindest stichprobenartig die Baustelle im Allgemeinen besichtigen.
4. Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich, um als Bauherr zu erkennen, dass nachbarliche Grenzanlagen durch (grenznahe) Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück beschädigt werden können und dementsprechend Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.


VK Rheinland, Beschluss vom 29.11.2023 - VK 30/23
1. Sämtliche Eignungskriterien sowie deren Nachweise müssen vom öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung aufgestellt und in der Auftragsbekanntmachung angeführt werden. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung der Bieter ausschließlich anhand dieser vorab festgelegten und veröffentlichten Eignungskriterien prüfen. Er kann auch Mindestanforderungen in Bezug auf die Eignung vorgeben, muss sie dann aus Gründen der Transparenz aber ebenfalls bekannt machen.*)
2. Der Auftraggeber darf von präqualifizierten Unternehmen im Umfang ihrer Präqualifizierung keine Einzelnachweise fordern, sondern muss diese als Nachweis der Eignung akzeptieren und sich inhaltlich mit den Präqualifikationsunterlagen auseinandersetzen. Allerdings ist ein Bieter nur insoweit präqualifiziert, als die für ihn hinterlegten Angaben mit den Referenzanforderungen des öffentlichen Auftraggebers übereinstimmen.*)
3. Im Rahmen seiner Eignungsentscheidung darf der öffentliche Auftraggeber die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben nicht ohne Begründung in Zweifel ziehen.*)
4. Der Antragsteller eines Präqualifizierungsverfahrens muss sich in einer Eigenerklärung verpflichten, dem Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitzuteilen und nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen konnten, dass alle Präqualifizierungskriterien erfüllt sind.*)
5. Es ist nicht zulässig, die Eignung zu verneinen, obwohl nur Zweifel an der Eignung bestehen und eine weitere Aufklärung durch den Auftraggeber möglich ist.*)

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.10.2023 - 1 A 10514/23
Zur Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB (hier: regelmäßiger An- und Abfahrtsverkehr eines Bauunternehmens sowie eines gemeindlichen Bauhofs).*)


OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2023 - 5 U 188/22
1. Ein Pauschalpreis ist ein grundsätzlich unveränderlicher Festpreis. Etwas anderes gilt, wenn eine Preisgleitklausel wirksam vereinbart wurde.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmens, wonach "beide Parteien (...) ab Vertragsunterzeichnung bis Ablauf eines Jahres an den vereinbarten Preis gebunden (sind), vorausgesetzt, die Bauarbeiten werden innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss begonnen. Ist dies nicht möglich, gilt der neue Listenpreis.", benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam.
3. Weigert sich der Unternehmer, den Vertrag zum vereinbarten Festpreis zu erfüllen, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt und kann vom Unternehmer diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die ihm durch Beauftragung eines Drittunternehmers mit der Herstellung des ursprünglich vom Unternehmer zu errichtenden Hauses entstehen.


LG Flensburg, Urteil vom 23.06.2023 - 2 O 97/21
1. Lässt die Vollzugsbehörde den Abriss eines einsturzgefährdeten Wohnhauses durch ein Bauunternehmen als Beauftragten gem. § 238 Abs. 1 VwG-SH durchführen, hat der beauftragte Bauunternehmer gegen die Behörde regelmäßig einen Vergütungsanspruch aus Bauvertrag gem. § 650a Abs. 1, § 631 Abs. 1 bzw. § 632 Abs. 2, 2. Var. BGB.*)
2. Ein Anspruch des Bauunternehmers gegen den Pflichtigen i.S.d. § 238 Abs. 1 VwG-SH - den Verursacher der Einsturzgefahr des Hauses - auf Erstattung der Abrisskosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag wird durch § 238 Abs.1 VwG-SH i.V.m. § 1 Nr. 2, § 20 Abs.1 Nr. 8 VVKVO-SH ausgeschlossen.*)
3. Selbst falls - entgegen der hier vertretenen Auffassung - eine Erstattung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag für möglich gehalten werden sollte, würde ein solcher Anspruch voraussetzen, dass der beauftragte Bauunternehmer den Abriss erkennbar und willentlich auch im Interesse des Pflichtigen durchgeführt hat. Dafür bedarf es konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte.*)

88 Nachrichten gefunden |
(24.01.2025) Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.

(07.09.2023) Die Deutsche Bahn modernisiert. Ein wichtiger Baustein, damit künftig auf dem bestehenden Schienennetz mehr Züge schneller fahren können, ist das so genannte ETCS, ein europäisches Zugsicherungssystem. Es soll langfristig die herkömmlichen Signale ablösen und die Absicherung direkt durch die Technik im jeweiligen Zug gewährleisten. Auf Strecken, die für dieses System ertüchtigt sind, bedeutet das aber auch, dass ...

Kosten für Schadenbeseitigung steigen auf jährlich 16,5 Millionen Euro
(06.08.2021) Kabel durchtrennt, Rohrleitung aufgerissen: Fehlerhaft ausgeführte Tiefbauarbeiten legen immer öfter die Versorgung lahm. Betroffen sind vor allem Leitungen für Starkstrom, Fernwärme und Datennetze. "Das kann gefährliche Folgen haben, in jedem Fall aber ist es teuer und überflüssig", betont Jörn P. Makko, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen. Die meisten Schäden entstehen infolge fehlender oder fehlerhafter Leitungsauskunft und bei der Bedienung von Baugeräten. Das geht aus dem Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 hervor, den das Institut für Bauforschung (IFB) im Auftrag der VHV Versicherungen durchgeführt hat. Die Auswertung basiert auf einer umfassenden Analyse gemeldeter Versicherungsschäden zwischen 2015 und 2019.

Erweiterte Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Baustreitigkeiten sparen Zeit, Geld und Nerven aller Beteiligten.
(03.12.2020) Risse im Mauerwerk, feuchter Estrich, zugige Fenster - diese und andere typische Baumängel führen oft zum Streit zwischen den Parteien. Meist landet der Streit vor Gericht. Solche Prozesse dauern in der Regel mehrere Jahre und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. "Teure und langwierige Verfahren müssen nicht sein", sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vize-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

(06.10.2020) Wird ein persischstämmiger Zeuge in einem Schiedsverfahren auf Deutsch ohne Dolmetscher vernommen, verletzt dies nicht den Grundsatz prozessualer Waffengleichheit, der für das Schiedsverfahren einfachrechtlich in § 1042 Abs.1 Satz1 ZPO geregelt ist und zum verfahrensrechtlichen ordre public gehört. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.07.2020 entschieden.



Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen
(15.10.2019) Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen - unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt, die er in seiner Extra-Ausgabe vorstellt.

(13.11.2017) Ein nationales Gericht kann im Betrugsfall die Sozialversicherungsbescheinigung von in der Europäischen Union entsandten Arbeitnehmern außer Acht lassen. Dies ist zumindest die Auffassung, die der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Henrik Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen vom 09.11.2017 äußert. Betrug im Zusammenhang mit der Ausstellung der E-101-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer bedrohe die Kohärenz der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten, stelle eine Art unlauteren Wettbewerbs dar und hinterfrage die Gleichheit der Arbeitsbedingungen auf den nationalen Arbeitsmärkten, heißt es in der Begründung (Az.: C-359/16).

(21.02.2017) "Licht und Schatten - damit lässt sich die in der vergangenen Woche erzielte Einigung der Berichterstatter am besten beschreiben. Dennoch begrüßen wir die Einigung; denn ansonsten hätte ein komplettes Aus für das gesamte Gesetzgebungsvorhaben gedroht." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die am 15.02.2017 erzielte Einigung der Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sog. AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten.
"Damit steht einer raschen Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nichts mehr im Weg."

(05.10.2016) Weltweit steigt die Häufigkeit und Dauer von Baustreitigkeiten. Dem Global Construction Disputes Report 2016 zufolge dauerten Bauprozesse in 2015 durchschnittlich 15,5 Monate und damit knapp 18 Prozent länger als ein Jahr zuvor. Leider haben die Ergebnisse mit den Verhältnissen hierzulande kaum etwas zu tun. "Ich vermute, dass Deutschland entscheidend dazu beigetragen hat, dass der globale Durchschnitt angestiegen ist", sagt Dr. Peter Sohn, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

(24.02.2016) Bevor ein Bau startet, hat der Bauherr weitreichende Verpflichtungen wie Einholen der Baugenehmigung oder Anzeigen des Baubeginns. Andererseits drohen Auflagen der Bauämter, die zum Einstellen oder Beseitigen des Baus führen können. Kündigt eine Baufirma aus diesen Gründen den Vertrag, liegen die Risiken beim Bauherrn.

1 Materialientext gefunden |
Vergabe-Informationen
Leitfaden "PPP und Mittelstand"Leitfaden des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zu Public Private Partnership (PPP) und Mittelstand
(vom 24.01.2007)

3 Interviews gefunden |
Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.

1 Blog-Eintrag gefunden |
"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
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7 Leseranmerkungen gefunden |
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Nicht ausweglos Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Zwischen BGK und AGK ist zu unterscheiden Leseranmerkung von Urban zu
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Vorsicht! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Anerkenntnis Nachtrag durch Erhalt Zahlung vom eigenen AG? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 - Anm. Schalk Leseranmerkung von christian sienz zu
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Ausschluss des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB greift Leseranmerkung von RA. Jürgen Ripke, Hannover zu
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Urteil fördert im Ergebnis außergerichtliche Streitbeilegung Leseranmerkung von RA, Notar, FA Thomas Wagner zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn) |
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B. Die Gesamtschuld |
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II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |