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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bauunternehmens
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

62 Beiträge gefunden |
IBR 2012, 1254 | OLG Celle - Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen Haftpflichtversicherung zulässig? |
IBR 2012, 1171 | LG Hannover - Wie kann Betriebshaftpflichtversicherer vom geschädigten Dritten direkt in Anspruch genommen werden? |
IBR 2012, 690 | OLG Celle - Einstweilige Verfügung: Wer zu spät zustellt, den bestraft das Leben! |
IBR 2012, 644 | OLG Rostock - Sowieso-Kosten und Abzug "neu für alt": Rettung für den haftenden Auftragnehmer? |
IBR 2012, 202 | BGH - Bagger fährt über unterirdische Gasleitung: Schadensersatz für Verformungsprüfung! |
IBR 2011, 204 | BGH - Gerichtskostenvorschuss später als 14 Tage eingezahlt: Zustellung noch demnächst? |
IBR 2010, 629 | BGH - Nachbarschäden: Bauunternehmer haftet nur bei Verschulden! |
IBR 2010, 536 | BGH - Umfang der Mitversicherung eines Poliers |
IBR 2010, 145 | BFH - Insolvenz: Steckengebliebene Bauvorhaben und Umsatzsteuer bei Erfüllungswahl |
IBR 2010, 61 | LAG Berlin-Brandenburg - Sog. Bürgenhaftung: GU haftet auch der Bundesagentur für Arbeit auf den Mindestlohn! |
44 Volltexturteile gefunden |

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 - 1 U 205/13
Wird ein Arbeiter auf der Baustelle durch einen LKW verletzt, den er beim Rangieren eingewiesen hatte, handelt es sich um einen Unfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte. Das führt dazu, dass sowohl der Fahrer, als auch der Halter des LKW´s von der Haftung befreit werden, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.


BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 259/12
Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.*)


AG Chemnitz, Urteil vom 29.11.2012 - 15 C 749/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)


OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2012 - 21 U 89/11
1. Kann eine Leistung (hier: die Verlegung von Naturstein) auf mehrere Arten ausgeführt werden (hier: übliches Verlegen oder Verlegung kalibrierter Natursteine), ist der Auftragnehmer jedenfalls dann zu einer umfassenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet, wenn dieser besondere Qualitätserwartungen an die auszuführende Leistung hat und selbst nicht fachkundig ist.
2. Kommt der Auftragnehmer dieser Beratungspflicht nicht nach und entspricht die Ausführung nicht den erkennbaren Qualitätserwartungen des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer selbst dann zum Schadensersatz in Höhe der Kosten einer erneuten Verlegung verpflichtet, wenn die ausgeführte Leistung handwerklich weitestgehend mangelfrei ist.


FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)


FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)


OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 24 U 29/09
Unabhängig davon, ob ein Auftraggeber nach § 1 Nr. 3 VOB/B berechtigt ist, Anordnungen zur Bauzeit abzugeben, ist jedenfalls im Grundsatz eine Vergütung von Mehraufwand nach § 2 Abs. 5 VOB/B gegeben, wenn der Auftragnehmer die Anordnung des Auftraggebers ausführt. Notwendig hierfür ist aber eine rechtsgeschäftliche Anordnung zur Bauzeitverlängerung auf Seiten des Auftraggebers.


EuGH, Urteil vom 18.11.2010 - Rs. C-458/08
Erfordernis einer Erlaubnis eines Bauunternehmens eines anderen Mitgliedstaates für die Ausübung einer Tätigkeit im Bausektor.


OLG Brandenburg, Urteil vom 28.07.2010 - 13 U 21/08
1. Der Unternehmer von Tiefbauarbeiten hat sich an öffentlichen Straßenflächen gegebenenfalls unter Nutzung von Schutzanweisungen des Versorgungsunternehmens von der Existenz und dem Verlauf von Versorgungsleitungen sorgfältig zu vergewissern, in der Regel durch Rückfrage bei einer informierten Stelle, insbesondere dem zuständigen Versorgungsunternehmen, unter Umständen auch bei dem zuständigen Straßenbaulastträger.
2. Bei verbleibenden Unklarheiten hat er sich auf andere Weise Gewissheit zu verschaffen, etwa durch Probebohrungen oder Ausschachtungen von Hand in dem Bereich, in dem er ausheben will.
3. Das gilt auch bei Beauftragung eines Subunternehmers.
4. Nach Baubeginn trifft den Unternehmer die Verkehrssicherungspflicht.
5. Dieser Pflicht kann sich der Generalunternehmer durch Beauftragung eines Subunternehmers selbst dann, wenn er die Verkehrssicherungspflicht auf den Subunternehmer überträgt, nicht gänzlich entziehen. Selbst bei Übertragung der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Maßnahmen auf einen Dritten, trifft den an sich Pflichtigen eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Aufsichtspflicht.
6. Alle für einen Schaden Verantwortliche haften grundsätzlich gleichstufig und sind Gesamtschuldner.
7. Die originär verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet im Verhältnis zu ihrem Gesellschafter wie ein Gesamtschuldner.
8. Stellt der Auftraggeber fehlerhafte Bestandspläne einschließlich der Hinweise zur Aufgrabegenehmigung zur Verfügung, ohne zugleich unmissverständlich auf deren Ungenauigkeit hinzuweisen und die genaue Lage seiner Trinkwasserleitung durch eine rechtzeitige Ortung vor Baubeginn zu ermitteln, so trifft ihn ein Mitverschulden.

OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2010 - 5 U 26/09
Im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen haben Bauunternehmen mit Versorgungsleitungen zu rechnen.

34 Nachrichten gefunden |
Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen
(15.10.2019) Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen - unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt, die er in seiner Extra-Ausgabe vorstellt.

(27.07.2012) Handwerkliche Bauleistungen wie Modernisierungsarbeiten an der Fassade oder am Dach, Pflastertätigkeiten auf dem Wohngrundstück oder Umbauarbeiten in der Wohnung beziehungsweise im Haus werden von Bauherren gerne in mündlicher Absprache in Auftrag gegeben. Um Geld einzusparen, wird die Steuer umgangen.

(14.03.2012) Die Deutsche Bahn hat am Montag über die Vergabe weiterer Tunnelbauwerke und den Rohbau des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 entschieden. Zuvor hatte die DB die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen der Bieter einer europaweiten Ausschreibung gemäß öffentlichem Vergaberecht geprüft und Verhandlungen mit den Unternehmen geführt.

(27.07.2011) Die Thüringer Landeshauptstadt hatte im Jahr 1999 die Flutlichtanlage des Steigerwaldstadions erneuern lassen. Noch vor der Abnahme der Bauleistungen knickte einer der neuen Lichtmäste über dem Seilanschluss ab; das abgebrochene 7,2 t schwere Teil des Mastes hing pendelnd herab und drohte abzustürzen.




(21.04.2011) Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien für diesen Einsatz keine Vergütungsregelung, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung.

(27.12.2010)Katar investiert 140 Mrd. Dollar zur Fußball-WM 2020 - "Weltweit genießen deutsche Baukunst und deutsches Ingenieurswissen eine hohe Anerkennung. Das gilt in ganz besonderem Maß für die Länder der Golfregion, wo die deutsche Bauindustrie seit nunmehr vierzig Jahren ein hoch geschätzter und gern gesehener Partner ist. ..."

(08.11.2010) "Deutschland muss sich gegen eine unkontrollierte neue Übernahmewelle wappnen. Dies liegt sowohl im Interesse der privaten Anleger als auch der deutschen Industrie." Mit diesen Worten begrüßte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie ...

(26.10.2010) Die Arbeitsmarkt- und Personalsituation am deutschen Bau ist überwiegend ausgeglichen. Das zeigen Ergebnisse der Jahresanalyse 2010/2011 von BauInfoConsult. I

Muster-Baubeschreibung enttarnt Vertragsfallen -(13.10.2010) Baukosten können das geplante Budget weit überschreiten, wenn der zu einem Festpreis unterzeichnete Bauvertrag für eine Immobilie nicht alle notwendigen und gewünschten Leistungen enthält.

(12.05.2010) Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung einer Mehrvergütung in Höhe von vier Millionen Euro für erbrachte Zusatzleistungen eines Bauunternehmens bei Baumaßnahmen an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verurteilt.
Das beklagte Land hatte im Jahre 1996 eine Baumaßnahme für die Erstellung eines Neubaus des Fachbereichs Chemie an der Mainzer Hochschule unter Beifügung einer umfangreichen Leistungsbeschreibung ausgeschrieben und dabei auf eine schlüsselfertige Errichtung hingewiesen. Die Klägerin, ein bundesweit tätiges Bauunternehmen, gab ein Angebot ab. Nach zwei Aufklärungsgesprächen erteilte das Land der Klägerin den Auftrag zur schlüsselfertigen Herstellung des Neubaus zu einem Pauschalpreis von mehr als 40 Millionen Euro. Während der Bauarbeiten meldete die Klägerin im Hinblick auf beabsichtigte Änderungen in der Bauausführung Mehrkosten an und erbrachte im Einverständnis mit dem beklagten Land entsprechende Bauleistungen. Die Klägerin stellte eine Vielzahl von Rechnungsnachträgen für verschiedene Arbeiten an der Fassade. Das Land verweigerte die Zahlung unter Hinweis auf das Vorliegen eines Pauschalvertrages.



1 Interview gefunden |
Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.

7 Leseranmerkungen gefunden |
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Anerkenntnis Nachtrag durch Erhalt Zahlung vom eigenen AG? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 - Anm. Schalk Leseranmerkung von christian sienz zu
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Ausschluss des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB greift Leseranmerkung von RA. Jürgen Ripke, Hannover zu
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Urteil fördert im Ergebnis außergerichtliche Streitbeilegung Leseranmerkung von RA, Notar, FA Thomas Wagner zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn) |
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B. Die Gesamtschuld |
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II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |