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254 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.Es gibt für Ihre Suchanfrage 253 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

90 Beiträge gefunden |
IBR 2024, 281 | OLG Zweibrücken - Pauschalpreis vereinbart: Keine Preisanpassung wegen höherer Kosten! |
IBR 2022, 126 | OLG Hamm - Ungeeigneten Nachbesserungsvorschlag unterbreitet: "Rücktrittsschaden" wird zur Haftungsfalle! |
IBR 2022, 3 | BGH - Nettoabrechnung fehlerhaft: Bauträger muss die Umsatzsteuer erstatten! |
IBR 2021, 1055 | Zur Widerlegbarkeit der Richtigkeit der Urkalkulation bei der Vergütung geänderter Leistungen |
IBR 2021, 400 | OLG Braunschweig/BGH - Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug! |
IBR 2021, 228 | KG - Wann muss ein Bauvertrag notariell beurkundet werden? |
IBR 2020, 516 | OLG Karlsruhe/BGH - Keinen Termin zur Mängelbeseitigung genannt: Auftraggeber kann kündigen! |
IBR 2019, 671 | OLG Brandenburg/BGH - Schadensersatzanspruch wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld verjährt in drei Jahren! |
IBR 2019, 138 | BAG - Reisezeit ist Arbeitszeit! |
IBR 2018, 1005 | LG Münster - Einbau von gelieferten Bauteilen und verdeckte Mängel: Wann erfolgt die Rüge rechtzeitig? |
3 Aufsätze gefunden |

83 Volltexturteile gefunden |

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 - 10 U 102/23
1. Die Zahlung irrtümlich ohne Abzug der Bauabzugssteuer berechneten Werklohns kann einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen begründen, der sich als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt. Das ist nicht der Fall, wenn die Rückzahlung eines nicht angefallenen Umsatzsteueranteils im Raum steht, für die keine vertragliche Nebenpflicht besteht, so dass der Anspruch aus Bereicherungsrecht folgt.
2. Eine Bruttopreisvereinbarung führt dazu, dass die festgesetzte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises geschuldet wird, unabhängig von der materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht des abgeschlossenen Geschäfts. Dabei ist regelmäßig - auch wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf verständigt haben - vom Vorliegen einer Bruttopreisabrede auszugehen.
3. Haben die Parteien eine Nettopreisabrede getroffen, führt diese dazu, dass nur der ausgewiesene Preis sowie die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten sind.
4. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Entgelts "zuzüglich" der gesetzlichen Umsatzsteuer ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat.
5. Die steuerrechtliche Lage ist im Zivilprozess ohne Bindung zu prüfen.
6. Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrunds ergibt. Eine unzutreffende Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden geht verjährungsrechtlich nicht zu Lasten des Anspruchsgläubigers. Der Geschädigte müsste vielmehr wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die Rechtsanwendung fehlerhaft war.


LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17
1. Von Baustellen gehen typischerweise Gefahren auch für Nachbaranlagen aus. Nachbarliche grenznahe Anlagen muss der Bauherr daher vor Beschädigungen durch Bauarbeiten schützen und zwar unabhängig davon, ob er weiß, dass sich in der Anlage gegenüber Erschütterungen empfindliche Bauteile befinden.
2. Der Bauherr hat zu überwachen, ob der von ihm mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt Vorkehrungen dagegen trifft, dass nachbarliche grenznahe Anlagen durch die Bauarbeiten nicht beschädigt werden.
3. Um seinen Überwachungspflichten zu genügen, muss der Bauherr zumindest stichprobenartig die Baustelle im Allgemeinen besichtigen.
4. Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich, um als Bauherr zu erkennen, dass nachbarliche Grenzanlagen durch (grenznahe) Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück beschädigt werden können und dementsprechend Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.


OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2023 - 5 U 188/22
1. Ein Pauschalpreis ist ein grundsätzlich unveränderlicher Festpreis. Etwas anderes gilt, wenn eine Preisgleitklausel wirksam vereinbart wurde.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmens, wonach "beide Parteien (...) ab Vertragsunterzeichnung bis Ablauf eines Jahres an den vereinbarten Preis gebunden (sind), vorausgesetzt, die Bauarbeiten werden innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss begonnen. Ist dies nicht möglich, gilt der neue Listenpreis.", benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam.
3. Weigert sich der Unternehmer, den Vertrag zum vereinbarten Festpreis zu erfüllen, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt und kann vom Unternehmer diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die ihm durch Beauftragung eines Drittunternehmers mit der Herstellung des ursprünglich vom Unternehmer zu errichtenden Hauses entstehen.


LG Flensburg, Urteil vom 23.06.2023 - 2 O 97/21
1. Lässt die Vollzugsbehörde den Abriss eines einsturzgefährdeten Wohnhauses durch ein Bauunternehmen als Beauftragten gem. § 238 Abs. 1 VwG-SH durchführen, hat der beauftragte Bauunternehmer gegen die Behörde regelmäßig einen Vergütungsanspruch aus Bauvertrag gem. § 650a Abs. 1, § 631 Abs. 1 bzw. § 632 Abs. 2, 2. Var. BGB.*)
2. Ein Anspruch des Bauunternehmers gegen den Pflichtigen i.S.d. § 238 Abs. 1 VwG-SH - den Verursacher der Einsturzgefahr des Hauses - auf Erstattung der Abrisskosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag wird durch § 238 Abs.1 VwG-SH i.V.m. § 1 Nr. 2, § 20 Abs.1 Nr. 8 VVKVO-SH ausgeschlossen.*)
3. Selbst falls - entgegen der hier vertretenen Auffassung - eine Erstattung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag für möglich gehalten werden sollte, würde ein solcher Anspruch voraussetzen, dass der beauftragte Bauunternehmer den Abriss erkennbar und willentlich auch im Interesse des Pflichtigen durchgeführt hat. Dafür bedarf es konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte.*)


EuGH, Urteil vom 17.11.2022 - Rs. C-238/21
Art. 3 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 sind dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der unkontaminiertes Aushubmaterial, das nach nationalem Recht zur höchsten Qualitätsklasse gehört, als "Abfall" einzustufen ist, selbst wenn sein Besitzer sich seiner weder entledigen will noch entledigen muss und dieses Material die in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen für die Einstufung als "Nebenprodukt" erfüllt, und die Abfalleigenschaft nur dann verliert, wenn es unmittelbar als Substitution verwendet wird und sein Besitzer Formalkriterien erfüllt hat, die für den Umweltschutz irrelevant sind, falls diese Kriterien die Wirkung haben, dass die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie gefährdet wird.*)


LG Bayreuth, Urteil vom 16.05.2022 - 31 O 616/21
1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn sie von der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Planung abweicht (hier: Vertauschung der Übergabeschächte zu Schmutz- und Regenwasserkanal).
2. Weicht die Leistung von der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Planung ab, ist der Auftragnehmer nach der Fertigstellung der Leistung dazu verpflichtet, den Auftraggeber auf die Abweichung hinzuweisen.


OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2021 - 12 U 293/20
1. Im Rahmen eines Werkvertrags hat der Auftraggeber alles Zumutbare und Mögliche zu tun, um den Auftragnehmer bei der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten vor Schäden zu bewahren.
2. Es gehört auch bei Werkverträgen regelmäßig zum Vertragsinhalt, dass sich die Fürsorgepflicht des Auftraggebers, der die Arbeitsräume oder das Arbeitsgerät zur Verfügung stellt, auch auf die Arbeiter des Auftragnehmers erstreckt, wenn es sich dabei um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt.
3. Die Schutzpflichten des Auftraggebers umfassen auch die Pflicht, die Arbeitsräume in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört es, ein Treppenauge gegen Absturz zu sichern.


OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 67/20
1. Ein Bauunternehmer darf sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der ihm überlassenen Pläne und die Vorgaben eines Fachplaners verlassen, wenn er keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit dieser Planung hat.
2. Die Untersuchung des Baugrunds und die Durchführung der dabei gebotenen statischen Berechnungen fallen grundsätzlich nicht in den Verantwortungsbereich des Bauunternehmers, sondern sind dem Bereich der Planung, also dem Verantwortungsbereich des Architekten bzw. Statikers zuzurechnen.
3. Ist der Bauunternehmer mit der Unterfangung des Fundaments der Giebelwand des auf dem Nachbargrundstück stehenden Gebäudes nach Anweisungen des Architekten beauftragt, ist es nicht seine Sache, die Planung des Architekten im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit des Nachbargebäudes auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
4. Der Bauunternehmer, der Arbeiten für den Bauherrn auf dessen Grundstück ausführt, wird dadurch nicht zum Grundstücksbenutzer, der dem Nachbarn zu einem Ausgleich bei wesentlichen, für ihn unzumutbaren Beeinträchtigungen, z. B. Rissen im Gebäude, verpflichtet ist.
5. Ein Werkvertrag über Gründungsarbeiten zwischen einem Grundstückseigentümer und einem (Tiefbau-)Unternehmer ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Nachbarn.


OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2020 - 10 U 294/19
1. Die Einstellung der Arbeiten ist der Extremfall der unzureichenden Ausstattung einer Baustelle mit Arbeitskräften. § 5 Abs. 3 VOB/B begründet auf das Verlangen des Auftraggebers eine Pflicht des Auftragnehmers zur Abhilfe des unzureichenden Baustelleneinsatzes. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz berechtigten Abhilfeverlangens nicht nach, gerät der Auftragnehmer mit der Abhilfepflicht in Verzug.*)
2. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B führt die unberechtigte Arbeitseinstellung des Auftragnehmers zu einem Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B.*)
3. Zwar steht grundsätzlich eine notwendige, aber fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (hier: Übergabe einer Statik) einem Verzug des Auftragnehmers entgegen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Auftragnehmer seine Leistung von der Erfüllung nicht bestehender Gegenrechte abhängig macht (unberechtigte Forderung auf Abschlagszahlung) und deshalb unabhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers seine Leistung verweigert.*)
4. Haben die Parteien eines Bauvertrags neben einem Zahlungsplan, der sich allein an Daten orientiert, einen Bauzeitenplan vereinbart, ist der Bauzeitenplan im Zweifel Geschäftsgrundlage des Zahlungsplans. Dann haben die Parteien keine Zahlungen unabhängig vom Baufortschritt, sondern Abschlagszahlungen vereinbart, die sich nach den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten und dem zu diesen Zeitpunkten nach dem Bauzeitenplan erwarteten Baufortschritt richten.*)
5. Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Kündigungsrecht des Auftragnehmers wegen fehlender Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a.F. steht dem bereits eingetretenen Verzug mit der Abhilfepflicht nach § 5 Abs. 3 VOB/B durch die Arbeitseinstellung des Auftragnehmers und einem daraus entstehenden Kündigungsrecht des Auftraggebers entgegen, wenn der Auftragnehmer seine eigene Leistung Zug um Zug gegen das Bewirken der Bauhandwerkersicherung anbietet.*)
6. Der Verzug des Auftragnehmers und damit das Kündigungsrecht des Auftraggebers bestehen fort, wenn der Auftragnehmer die Fertigstellung der Werkleistung neben der Erfüllung seines Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung von der Zahlung weiterer, vertraglich nicht geschuldeter Abschläge abhängig macht.*)

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18
Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

48 Nachrichten gefunden |
(24.01.2025) Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.

(07.09.2023) Die Deutsche Bahn modernisiert. Ein wichtiger Baustein, damit künftig auf dem bestehenden Schienennetz mehr Züge schneller fahren können, ist das so genannte ETCS, ein europäisches Zugsicherungssystem. Es soll langfristig die herkömmlichen Signale ablösen und die Absicherung direkt durch die Technik im jeweiligen Zug gewährleisten. Auf Strecken, die für dieses System ertüchtigt sind, bedeutet das aber auch, dass ...

Kosten für Schadenbeseitigung steigen auf jährlich 16,5 Millionen Euro
(06.08.2021) Kabel durchtrennt, Rohrleitung aufgerissen: Fehlerhaft ausgeführte Tiefbauarbeiten legen immer öfter die Versorgung lahm. Betroffen sind vor allem Leitungen für Starkstrom, Fernwärme und Datennetze. "Das kann gefährliche Folgen haben, in jedem Fall aber ist es teuer und überflüssig", betont Jörn P. Makko, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen. Die meisten Schäden entstehen infolge fehlender oder fehlerhafter Leitungsauskunft und bei der Bedienung von Baugeräten. Das geht aus dem Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 hervor, den das Institut für Bauforschung (IFB) im Auftrag der VHV Versicherungen durchgeführt hat. Die Auswertung basiert auf einer umfassenden Analyse gemeldeter Versicherungsschäden zwischen 2015 und 2019.

Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen
(15.10.2019) Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen - unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt, die er in seiner Extra-Ausgabe vorstellt.

(13.11.2017) Ein nationales Gericht kann im Betrugsfall die Sozialversicherungsbescheinigung von in der Europäischen Union entsandten Arbeitnehmern außer Acht lassen. Dies ist zumindest die Auffassung, die der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Henrik Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen vom 09.11.2017 äußert. Betrug im Zusammenhang mit der Ausstellung der E-101-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer bedrohe die Kohärenz der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten, stelle eine Art unlauteren Wettbewerbs dar und hinterfrage die Gleichheit der Arbeitsbedingungen auf den nationalen Arbeitsmärkten, heißt es in der Begründung (Az.: C-359/16).

(21.02.2017) "Licht und Schatten - damit lässt sich die in der vergangenen Woche erzielte Einigung der Berichterstatter am besten beschreiben. Dennoch begrüßen wir die Einigung; denn ansonsten hätte ein komplettes Aus für das gesamte Gesetzgebungsvorhaben gedroht." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die am 15.02.2017 erzielte Einigung der Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sog. AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten.
"Damit steht einer raschen Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nichts mehr im Weg."

(24.02.2016) Bevor ein Bau startet, hat der Bauherr weitreichende Verpflichtungen wie Einholen der Baugenehmigung oder Anzeigen des Baubeginns. Andererseits drohen Auflagen der Bauämter, die zum Einstellen oder Beseitigen des Baus führen können. Kündigt eine Baufirma aus diesen Gründen den Vertrag, liegen die Risiken beim Bauherrn.

(14.08.2015) Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage eines weiteren rumänischen Bauarbeiters verhandelt, der Lohnforderungen gegen das auf der Baustelle der "Mall of Berlin" seinerzeit als Subunternehmer tätige Bauunternehmen Openmallmaster GmbH geltend gemacht hat.

(25.11.2014) WOLFF & MÜLLER hat 49 Prozent der Anteile an der hkc GmbH übernommen. Die beiden Unternehmen arbeiten in Zukunft eng zusammen. "Die Architekten und Ingenieure bei hkc ergänzen uns sowohl in der Planungsphase als auch in der Steuerung und Umsetzung von Bauprojekten hervorragend. Wir können Kunden jetzt ein noch tieferes Bau-Know-how und eine noch breitere Leistungspalette anbieten", ...

(09.10.2014) Wer ein Haus baut, der hat nach der Abnahme fünf Jahre Gewährleistung. Während dieser Frist muss der Unternehmer, der das Haus gebaut hat, alle bei der Abnahme bestehenden Mängel für den Bauherrn kostenlos beseitigen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Was passiert aber, wenn das Bauunternehmen während dieser fünf Jahre insolvent wird?

1 Interview gefunden |
Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.

1 Blog-Eintrag gefunden |
"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
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7 Leseranmerkungen gefunden |
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Nicht ausweglos Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Zwischen BGK und AGK ist zu unterscheiden Leseranmerkung von Urban zu
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Vorsicht! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Anerkenntnis Nachtrag durch Erhalt Zahlung vom eigenen AG? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 - Anm. Schalk Leseranmerkung von christian sienz zu
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Urteil fördert im Ergebnis außergerichtliche Streitbeilegung Leseranmerkung von RA, Notar, FA Thomas Wagner zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn) |
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B. Die Gesamtschuld |
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II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |