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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bauunternehmens
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

3 Beiträge gefunden |
IBR 2004, 1058 | BVerwG - Ist ein Bauunternehmen im Mischgebiet zulässig? |
IBR 2002, 218 | BVerwG - Ist der Lagerplatz eines Baubetriebs im Dorfgebiet zulässig? |
IBR 2001, 45 | OLG Zweibrücken/BGH - Amtspflichtverletzung bei Nichteinschreiten gegen eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung? |
23 Volltexturteile gefunden |

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2025 - 3 S 1632/23
1. Die Bauvorlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW müssen das Bauvorhaben so eindeutig beschreiben, dass auf den Antrag ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter und bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der keinen Zweifel über den Gegenstand und Umfang des genehmigten Vorhabens lässt. Fehlt es an dieser Klarheit und Eindeutigkeit, ist der Antrag nicht genehmigungsfähig.*)
2. Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung.*)
3. Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung und aus Gründen der Rechtsklarheit verbietet sich eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung der Baugenehmigung entgegen ihrem klaren Wortlaut.*)
4. Diese Auslegung der Baugenehmigung anhand des Bauantrags und der Bauvorlagen setzt einer Auslegung des Bauantrags anhand ergänzenden, außerhalb von Bauantrag und Bauvorlagen erfolgten Schriftverkehrs in derselben Weise Grenzen. Änderungen des Bauantrags sind daher im Bauantrag und den Bauvorlagen selbst vorzunehmen.*)


VG München, Urteil vom 12.06.2024 - M 1 K 20.1818
ohne amtliche Leitsätze


OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.10.2023 - 1 A 10514/23
Zur Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB (hier: regelmäßiger An- und Abfahrtsverkehr eines Bauunternehmens sowie eines gemeindlichen Bauhofs).*)


EuGH, Urteil vom 17.11.2022 - Rs. C-238/21
Art. 3 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 sind dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der unkontaminiertes Aushubmaterial, das nach nationalem Recht zur höchsten Qualitätsklasse gehört, als "Abfall" einzustufen ist, selbst wenn sein Besitzer sich seiner weder entledigen will noch entledigen muss und dieses Material die in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen für die Einstufung als "Nebenprodukt" erfüllt, und die Abfalleigenschaft nur dann verliert, wenn es unmittelbar als Substitution verwendet wird und sein Besitzer Formalkriterien erfüllt hat, die für den Umweltschutz irrelevant sind, falls diese Kriterien die Wirkung haben, dass die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie gefährdet wird.*)


OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.2019 - 1 KN 33/18
1. Einer Höhenfestsetzung im Bebauungsplan, die an die Lage einer noch herzustellenden Erschließungsstraße anknüpft, fehlt nicht notwendigerweise die erforderliche Bestimmtheit.*)
2. Werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für einen landwirtschaftlichen Betrieb unrealistisch umfangreiche Erweiterungsabsichten vorgetragen, ist die planende Gemeinde nicht gezwungen, diese im Rahmen der Abwägung auf ein gerade noch realistisches Maß zu reduzieren; vielmehr darf sie diese insgesamt unberücksichtigt lassen.*)


OVG Sachsen, Urteil vom 11.04.2019 - 1 A 206/18
1. Nach sächsischem Landesrecht entfällt der Rechtsgrund für die Stellplatzablöse, wenn kein Bauvorhaben realisiert wird, das einen entsprechenden Stellplatzbedarf auslöst.*)
2. Die verjährungsrechtliche Entstehung eines Anspruchs ist von dessen materiell-rechtlicher Entstehung zu unterscheiden (wie Senatsurteil vom 27.03.2018 - 1 A 279/17 -, SächsVBl. 2018, 232 = IBRRS 2018, 1972 = IMRRS 2018, 0715).*)


VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2018 - 15 CE 17.2599
Hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist aus Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BayBO Drittschutz nur abzuleiten, soweit die Gebäudeabschlusswand hiernach von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile haben muss; hingegen kommt der gesetzlichen Anforderung einer Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile in der Wirkrichtung von außen nach innen kein Nachbarschutz zu.*)


VGH Bayern, Beschluss vom 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
Führt ein genehmigtes Bauvorhaben rechnerisch zu einer Erhöhung des Geräuschniveaus um maximal 1 dB(A), wird dies vom menschlichen Gehör im Allgemeinen nicht wahrgenommen und ist deshalb als zumutbar anzusehen.


OVG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2014 - 2 Bs 179/14
1. Eine Baugenehmigung läuft nicht nur dann nicht gemäß § 73 Abs. 1 HBauO nach drei Jahren ab, wenn die Baugenehmigung durch hoheitlichen Eingriff (vorübergehend) aufgehoben wird, sondern auch dann, wenn der Bauherr aufgrund eines Rechtsmittels des Nachbarn unabhängig von ihrer Vollziehbarkeit nicht auf den Bestand der Baugenehmigung vertrauen kann oder die Bauaufsichtsbehörde ihre Fortgeltung ausdrücklich bestreitet.*)
2. Der Lauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist während dieses Zeitraums dem Rechtsgedanken des § 209 BGB entsprechend gehemmt; eine Unterbrechung der Geltungsdauer tritt nicht ein.*)


OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2014 - 1 LA 168/13
1. Die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist grundsätzlich kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung betrifft.*)
2. Zum Begriff des Einzel- und Doppelhauses.*)
3. Die mit der Verwendung glasierter Dachziegel verbundenen Lichtreflexionen mögen gelegentlich als lästig empfunden werden, überschreiten jedoch im Regelfall nicht die Schwelle zur Rücksichtslosigkeit. Eine Rücksichtslosigkeit ist vielmehr nur in Ausnahmekonstellationen anzunehmen.*)
4. Maßgeblich hierfür sind der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Innen- und Außenbereiche, die Frage, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 17.3.1999 - 4 B 14.99), aber auch der Baugebietstyp und der in diesem zulässige Störgrad.*)
5. Zur Zulässigkeit rückwärtig angelegter Stellplätze in einem vorbelasteten Mischgebiet.*)

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Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen
(15.10.2019) Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen - unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt, die er in seiner Extra-Ausgabe vorstellt.

(24.02.2016) Bevor ein Bau startet, hat der Bauherr weitreichende Verpflichtungen wie Einholen der Baugenehmigung oder Anzeigen des Baubeginns. Andererseits drohen Auflagen der Bauämter, die zum Einstellen oder Beseitigen des Baus führen können. Kündigt eine Baufirma aus diesen Gründen den Vertrag, liegen die Risiken beim Bauherrn.

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn) |
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B. Die Gesamtschuld |
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II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |