Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bauunternehmens
63 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.Es gibt für Ihre Suchanfrage 66 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

16 Beiträge gefunden |
IBR 2018, 1051 | BGH - Privatgutachten prozessbegleitend eingeholt: Sind die Kosten erstattungsfähig? |
IBR 2015, 1087 | LG Karlsruhe - Vorsicht bei Widerruf des Prozessvergleichs direkt gegenüber Prozessgegner! |
IBR 2012, 1280 | OLG München - Welche Förmlichkeiten muss ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut erfüllen? |
IBR 2012, 1155 | OLG Stuttgart - Nicht jede Rechnungsposition festgestellt: Grundurteil trotzdem zulässig? |
IBR 2012, 690 | OLG Celle - Einstweilige Verfügung: Wer zu spät zustellt, den bestraft das Leben! |
IBR 2012, 365 | OLG Rostock/BGH - Planungsmangel: Streitverkündung erfasst keine Regressansprüche wegen Bauaufsichtsfehlern! |
IBR 2011, 204 | BGH - Gerichtskostenvorschuss später als 14 Tage eingezahlt: Zustellung noch demnächst? |
IBR 2010, 1447 | OLG Jena - Beim Anerkenntnis nach § 93 ZPO kommt es nicht nur auf vorprozessuales Verhalten an |
IBR 2009, 122 | OLG Schleswig - Wie werden die Kosten einer Streithilfe ermittelt? |
IBR 2008, 619 | OLG Düsseldorf - Kann im selbständigen Beweisverfahren das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden? |
1 Aufsatz gefunden |

15 Volltexturteile gefunden |

OLG Hamm, Beschluss vom 11.06.2019 - 32 SA 32/19
Werden Gesellschafter einer Baufirma aus Gewährleistung auf Schadensersatz und ihr privater Haftpflichtversicherer aus einem konstitutiven, zu dem Schadensfall abgegebenen Schuldanerkenntnis in Anspruch genommen, kommt eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht, weil kein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand vorliegt. Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) am Ort des Bauvorhabens gilt nicht für den mit dem Schuldanerkenntnis begründeten Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer.*)


OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2018 - 32 SA 68/17
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der in Anspruch genommenen Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Eine derartige Ausnahme ist denkbar, wenn die Wahl des durch den Standort des Bauwerks gemäß § 29 ZPO begründeten besonderen Gerichtsstand eine Beweisaufnahme durch die örtliche Nähe zum Objekt der Beweiserhebung spürbar erleichtern würde. Ein derartiger Ausnahmefall kann demgegenüber zu verneinen sein, wenn ein allgemeiner Gerichtsstand eines Verfahrensbeteiligten eine örtliche Nähe zum Bauwerk aufweist und als Gerichtsstand gleichermaßen zweckmäßig und prozessökonomisch ist.*)


BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten ist nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag.*)


BGH, Urteil vom 13.10.2016 - IX ZR 149/15
1. Ein Mietausfallschaden ist hinreichend dargelegt, wenn der Vermieter vorträgt, dass angesichts des Mietobjekts und der Marktlage üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist ein neuer Mieter gefunden worden wäre.
2. Die Vermietungswahrscheinlichkeit folgt keiner festen Regel und hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wird der Verwalter als Zeuge dafür benannt, dass die sofortige Vermietbarkeit der Wohnung zum verlangten Mietzins möglich gewesen wäre, darf dieser Beweisantritt nicht übergangen werden.


OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2013 - 23 W 57/13
Der Streitwert einer auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde gerichteten Klage ist freiem Ermessen festzusetzen. Maßgeblich ist das Interesse des Klägers an der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bzw. einer sie ersetzenden Freigabeerklärung. Für die Bewertung dieses Interesses kommt es darauf an, in welchem Maße nach den Umständen die Gefahr einer vertragswidrigen Benutzung der Urkunde besteht. Es ist nicht gerechtfertigt, unabhängig von den konkreten Umständen pauschal stets 20 bis 30% der Bürgschaftsforderung anzusetzen. Wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Bürgschaft äußerst gering ist, ist der Streitwert wesentlich geringer und kann auch nur wenige Prozent der Bürgschaftsforderung betragen.


OLG München, Beschluss vom 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
1. Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.*)
2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsspruchs (mit vereinbartem Wortlaut) gehört nicht die Bezeichnung der Parteien entsprechend dem Rubrum des Urteil eines staatlichen Gerichts. Für eine Vollstreckbarerklärung muss die Parteistellung jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden.*)


BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)


OLG Frankfurt, Urteil vom 21.05.2008 - 19 U 190/07
1. Gehen die Parteien eines Ingenieurvertrags davon aus, dass die übernommenen Leistungen den Einsatz des Auftragnehmers an fünf Tagen je Woche (montags bis freitags) ohne Einschränkungen erforderlich macht, können die Leistungen aber tatsächlich in drei Tagen erbracht werden, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.
2. Der Schaden des Auftraggebers entspricht der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem Betrag, der bei Kenntnis des wahren Aufwands vereinbart worden wäre.
3. Der Übergang von der Geltendmachung einer Abschlagszahlung zur Geltendmachung einer Schlusszahlung ist nicht als Änderung der Klage anzusehen (ZPO § 264).
4. Die Richtigstellung eines in der Rechnung ausgewiesenen Abrechnungszeitraums ist keine Änderung des Klagegrundes und stellt damit keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar, solange die Unrichtigkeit der Angabe für den Gegner offensichtlich war. Andernfalls, das heißt bei mangelnder Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit, liegt eine Klageänderung vor.
5. Vereinbaren die Parteien eines Ingenieurvertrags unter Bezugnahme auf § 6 HOAI, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die übernommenen Leistungen von Montag bis Freitag zur Verfügung steht, so kann in dieser Vereinbarung eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs im Sinne von § 6 Abs. 1 HOAI liegen.
6. Bei einer solchen Vereinbarung muss der Auftragnehmer seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen, was eine Tätigkeit für andere Auftraggeber ausschließt.

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06
1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).
2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.


BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06
1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.
2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.

3 Nachrichten gefunden |
Erweiterte Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Baustreitigkeiten sparen Zeit, Geld und Nerven aller Beteiligten.
(03.12.2020) Risse im Mauerwerk, feuchter Estrich, zugige Fenster - diese und andere typische Baumängel führen oft zum Streit zwischen den Parteien. Meist landet der Streit vor Gericht. Solche Prozesse dauern in der Regel mehrere Jahre und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. "Teure und langwierige Verfahren müssen nicht sein", sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vize-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

(06.10.2020) Wird ein persischstämmiger Zeuge in einem Schiedsverfahren auf Deutsch ohne Dolmetscher vernommen, verletzt dies nicht den Grundsatz prozessualer Waffengleichheit, der für das Schiedsverfahren einfachrechtlich in § 1042 Abs.1 Satz1 ZPO geregelt ist und zum verfahrensrechtlichen ordre public gehört. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.07.2020 entschieden.



(05.10.2016) Weltweit steigt die Häufigkeit und Dauer von Baustreitigkeiten. Dem Global Construction Disputes Report 2016 zufolge dauerten Bauprozesse in 2015 durchschnittlich 15,5 Monate und damit knapp 18 Prozent länger als ein Jahr zuvor. Leider haben die Ergebnisse mit den Verhältnissen hierzulande kaum etwas zu tun. "Ich vermute, dass Deutschland entscheidend dazu beigetragen hat, dass der globale Durchschnitt angestiegen ist", sagt Dr. Peter Sohn, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

7 Leseranmerkungen gefunden |
![]() |
Urteil fördert im Ergebnis außergerichtliche Streitbeilegung Leseranmerkung von RA, Notar, FA Thomas Wagner zu
|
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
![]() |
§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn) |
![]() |
B. Die Gesamtschuld |
![]() |
II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |