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BbgBO (Brandenburgische Bauordnung)

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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 1388 | OLG Brandenburg - Beschaffenheitsvereinbarungen und Bemusterung |
5 Volltexturteile gefunden |

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 49/08
Zu der Frage, ob der Bauherr einen Schadensersatzanspruch bei Einbau einer wegen unterschiedlichen Steigungshöhen mangelhaften Innentreppe hat.


KG, Beschluss vom 03.12.2007 - 24 U 71/07
Eine Bestimmung der Nutzungsart kann in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung auch gänzlich unterbleiben. Es muss daher auch möglich sein, eine Sondereigentumseinheit (ausdrücklich) zur gemischten oder alternativen Nutzung, nämlich zur Nutzung zu Wohnzwecken und/oder nicht zu Wohnzwecken, zu bestimmen.


OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2007 - 5 U 2/06
Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.*)


OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 64/02
1. Wird ein Architekt eingeschaltet, ist grundsätzlich anzunehmen, dass dieser aufgrund seiner Ausbildung die Bestimmungen der VOB/B hinreichend kennt und den Bauherren über die diesbezüglichen Besonderheiten ausreichend informiert.
2. Tritt ein Mangel an Bedeutung so weit zurück, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten, dann darf er die Abnahme nicht verweigern, sondern muss sich vielmehr trotz der Mängel mit deren Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns begnügen.


OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2001 - 11 U 134/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

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