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BbgBO (Brandenburgische Bauordnung)

Anwendungsbereich (Stand: 30.09.2023)

Anwendungsbereich (Stand: 19.12.2020)

Anwendungsbereich (Stand: 16.10.2018)

Anwendungsbereich (Stand: 01.07.2016)

Anwendungsbereich (Stand: 01.08.2008)

Anwendungsbereich (Stand: 01.09.2003)

Anwendungsbereich (Stand: 16.07.2002)
600 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

3 Beiträge gefunden |
IBR 2023, 402 | OLG Brandenburg - Auf Gehweg mit Bauschuttcontainer kollidiert: E-Bike-Fahrer trifft Mitverschulden! |
IBR 2009, 1388 | OLG Brandenburg - Beschaffenheitsvereinbarungen und Bemusterung |
IMR 2007, 89 | OLG Jena - Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Hauseigentümers für Dachlawinen? |
6 Volltexturteile gefunden |

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2023 - 6 U 27/22
1. Fahrräder und E-Bikes müssen die Fahrbahn benutzen. Andere Straßenteile, insbesondere Gehwege, dürfen von Fahrrädern und E-Bikes grundsätzlich nicht benutzt werden.
2. Nutzt ein Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer den Gehweg und fährt er in der Dunkelheit gegen einen farblich gekennzeichneten Bauschuttcontainer, dessen Ecke in den Bereich des zwischen der Fahrbahn und dem Baugrundstück verlaufenden Gehwegs hineinragt, trifft ihn an den dadurch entstehenden Schäden und Verletzungen ein Mitverschuldensanteil von zwei Dritteln.


OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2020 - 7 U 127/18
1. Ein mit der Errichtung bzw. Sanierung einer Kellertreppe beauftragter Unternehmer schuldet nicht nur ein bauordnungsgemäß errichtetes Werk, sondern auch eine ordentlich gesicherte Baustelle, in der Gefahrenzonen abgegrenzt oder durch Warnzeichen gekennzeichnet sind, damit Gefahren nicht entstehen.
2. Kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht bei der Einrichtung der Baustelle, bei der Errichtung von Sicherungsmaßnahmen oder bei der Beachtung der für diese Gesichtspunkte geltenden Normen oder Regeln der Technik nicht nach, spricht der Anschein für einen Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und eingetretener Rechtsgutverletzung. Sodann spricht der Anschein für das Verschulden.


OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 49/08
Zu der Frage, ob der Bauherr einen Schadensersatzanspruch bei Einbau einer wegen unterschiedlichen Steigungshöhen mangelhaften Innentreppe hat.


OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2007 - 5 U 2/06
Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.*)


OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 64/02
1. Wird ein Architekt eingeschaltet, ist grundsätzlich anzunehmen, dass dieser aufgrund seiner Ausbildung die Bestimmungen der VOB/B hinreichend kennt und den Bauherren über die diesbezüglichen Besonderheiten ausreichend informiert.
2. Tritt ein Mangel an Bedeutung so weit zurück, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten, dann darf er die Abnahme nicht verweigern, sondern muss sich vielmehr trotz der Mängel mit deren Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns begnügen.


OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2001 - 11 U 134/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

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