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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: simmendinger
107 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
15 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 1019 | Kein erweiterter Gebäudebegriff nach § 2 Nr. 2 HOAI 2009! |
IBR 2013, 1119 | Vorsicht: Unter bestimmten Umständen können die Honorare für Fachplaner unter die Nebenkostenpauschale fallen! |
IBR 2011, 1068 | HOAI 2009Einzelfragen: Zur Anrechenbarkeit der KG 400 im § 32 Abs. 2 HOAI |
IBR 2010, 1446 | HOAI 2009Einzelfragen: Ist ein Zuschlag nach § 35 Abs. 1 von 0 bis 80% möglich? |
IBR 2010, 1445 | HOAI 2009Einzelfragen: Die Vergütung der Verfahrens- und Prozesstechnik |
IBR 2010, 1444 | HOAI 2009Einzelfragen: Anrechenbare Kosten nach § 45 Abs. 2 und 3 HOAI? |
IBR 2010, 1442 | HOAI 2009Einzelfragen: Zur Anrechenbarkeit der Ingenieurbauwerke bei der Objektplanung von Verkehrsanlagen |
IBR 2010, 1432 | Die Vergütung der Verfahrens- und Prozesstechnik in der HOAI 2009 |
IBR 2010, 1428 | Zur Anwendung des § 41 HOAI 2009Besondere Grundlagen des Honorars |
IBR 2010, 1329 | HOAI 2009Einzelfragen: Umbau oder Instandhaltung? |
21 Aufsätze gefunden |
IBR 2011, 1057
IBR 2011, 1007
1 Volltexturteil gefunden |
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VK 72/02
1. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung (hier HOAI) zu vergüten, so ist der Preis nur in dem dort vorgesehenen Rahmen zu berücksichtigen.
2. Die Wertungskriterien müssen sich nicht an die sich aus der HOAI ergebende Gewichtung anlehnen, die den Schwerpunkt auf die fachliche Ausführung und nicht auf die Kostenkontrolle legt, da es sich bei der HOAI um eine Gebührenordnung handelt, die sich an bestimmten Leistungsbildern orientiert, aber keine vergaberechtlich relevanten Leistungsbilder im Blick hat. Aus der honorarrechtlichen Einordnung etwa in § 73 HOAI lässt sich nicht schließen, dass die Vergabestelle entsprechend dieser Einordnung gewichten muss. Der HOAI kann daher keine für die Wertung im Verhandlungsverfahren abschließende Kriteriengewichtung entnommen werden.
3. Um einen Ausschluss wegen wettbewerbswidriger Sachverständigenstellung annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, dass ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann. Im Ergebnis ist daran festzuhalten, dass sich deutliche Hinweise auf rechtswidrige Vorteile zeigen müssen, die aus der Beziehung zwischen einem Sachverständigen und der Vergabestelle resultieren.
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(15.06.2010) Um die Kosten nach der DIN 276 in der Fassung Dezember 2008 leichter ermitteln zu können, haben wir in unseren Arbeitshilfen ein entsprechendes Formblatt von Herrn Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger veröffentlicht.
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Fachbeitrag: Justitiar Dr. Ebert ist auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen
(09.11.2009) Zwar gilt sie schon seit knapp drei Monaten, brauchbare Literatur zur neuen HOAI gibt es jedoch derzeit nur rudimentär, auch wenn die Verlage sich seit Wochen darin überschlagen, Neuerscheinungen anzukündigen. So handelt es sich bei den bis Redaktionsschluss erschienenen Werken durchweg um Textausgaben mit amtlicher Begründung oder um erweiterte Honorartabellen, wie etwa die erweiterten Honorartafeln für Ingenieure von Simmendinger (siehe bei Amazon) oder das Honorartabellenbuch von Seifert (siehe bei Amazon). Dass es für diese Druckwerke noch einen Markt gibt, erstaunt angesichts der verbreiteten elektronischen Hilfsmittel auch für Interpolationen.
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4 Leseranmerkungen gefunden |
HOAAII Leseranmerkung von Dipl.Ing.(FH) Heinz Simmendinger zu
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Erhebliche Unklarheiten für die Praxis Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski) |
C. § 3 Abs. 1 VOB/B: Ausführungsunterlagen |
9 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
D. Ggf. nur teilweise anrechenbare Kosten (Abs. 2) (HOAI § 46 Rn. 14)
III. Entstehungsgeschichte (HOAI § 10 Rn. 6-8b)
d) Konkrete Ermittlung der Vergütung (BGB § 650q Rn. 592-597)
E. Kosten nicht öffentlicher Erschließung und Außenanlagen (Abs. 4) (HOAI § 54 Rn. 25-29)
I. Rechtliche Ausgangslage, Reaktion der Praxis und Kritik ( Rn. 1-5)