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Öffentliche Hand muss keinen Vorschuss zahlen!
OLG München, Beschluss vom 30.12.2024
Bei der Befreiung des Klägers von der Vorschussleistung nach § 2 Abs. 1 GKG hat es auch in Bezug auf die besondere Entschädigung des Sachverständigen nach § 13 JVEG sein Bewenden.*)