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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen ist ein Muss!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2024
1. Der Antrag, die Ausschlusswirkung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" vorläufig außer Vollzug zu setzen, kann entsprechend § 47 Abs. 6 VwGO nach den dortigen Maßgaben zulässig und begründet sein.*)2. Ein Planungskonzept nach § 35 Abs. 3...
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Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig: Keine Untersagungsverfügung!
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2024
1. Bereits die formelle Illegalität rechtfertigt den Erlass einer Nutzungsuntersagung. Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
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„Berufung“ im einstweiligen Rechtschutzverfahren = Beschwerde?
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024
1. Ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel gegen einen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ergangenen Beschluss kann gegebenenfalls als Beschwerde ausgelegt werden, ohne dass es einer gerichtlichen Umdeutung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG, Beschluss...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
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Kein Einfügen bei zu hoher "Bebauungsdichte"!
OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2024
1. Bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB für das Einfügen eines Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung maßgeblichen näheren Umgebung ist zwischen den einzelnen Seiten eines überschaubaren Straßengevierts nur dann zu differenzieren, wenn diese - etwa...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
Zugehörige Dokumente:
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Keine pauschalen Einwände gegen Maststandorte!
BVerwG, Urteil vom 13.03.2024
Die Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung unterliegt grundsätzlich den Maßstäben für die gerichtliche Überprüfung der Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten. Angesichts der Vielzahl bei einem Leitungsvorhaben festzulegender Maststandorte...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)