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Abnahmeklausel unwirksam: Wann endet die Mängelhaftung?
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2024
1. Eine vom Bauträger verwendete Abnahmeklausel, wonach das gemeinschaftliche Eigentum für die Wohnungseigentümer durch einen von der Wohnungseigentümerversammlung zu wählenden vereidigten Sachverständigen abgenommen wird, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz a.F....![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7la.gif)
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