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Wer unfähig ist, einen Fehler einzugestehen, ist als Gutachter unbrauchbar!
KG, Beschluss vom 25.09.2024
1. Befangenheit bedeutet eine unsachliche innere Einstellung, die sich störend auf die gebotene Neutralität auswirkt und die Besorgnis begründet, die gutachterliche Feststellung werde von sachfremden Erwägungen mitgeprägt.2. Allein die fachliche Ungeeignetheit...


Beitrag in Kürze
Sachverständigenernennung ohne förmlichen Beschluss?
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2025
Die Ernennung kann auch dadurch erfolgen, dass das Gericht, nachdem der zuerst ernannte Sachverständige mitgeteilt hat, die Beantwortung einer Beweisfrage falle nicht in sein Fachgebiet, weshalb die Hinzuziehung eines von ihm namentlich konkret benannten Sachverständigen...