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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Bauvertrag
Eine Anordnung i.S.d. § 2 Abs. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Auftraggebers, mit der einseitig eine Änderung der Vertragspflichten des Auftragnehmers herbeigeführt werden soll. Liegt eine Störung des Vertrags aufgrund einer Behinderung vor, die faktisch zu einer Bauzeitverzögerung führt, und teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Behinderungstatbestand und die hieraus resultierende Konsequenz mit, dass die Leistungen derzeit nicht erbracht werden können, liegt nach diesem Maßstab keine Anordnung ...
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Architekten und Ingenieure
2. Die Vergrößerung eines solchen Teichs um mehr als 10% und einer Nutzungsänderung als Zwischenspeicher für Regenwasser ist eine Umgestaltung...
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Öffentliches Baurecht
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Übergabe angepasster Bauablaufpläne ist keine Bauzeitanordnung!
© BGH
Nachricht (Online seit 28. Oktober)
Zugehörige Dokumente:
Mit Beitrag
Vereinbarung einer abweichenden Verjährungsfrist im Abnahmeprotokoll?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2021
1. Haben die Parteien im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer 10-jährigen Gewährleistungsfrist geregelt, dass "hierzu [...] eine jährliche Wartung der Flachdächer erforderlich" sei, ist dies nicht dahin auszulegen, dass die vereinbarte Verjährungsfrist an die... Volltext (Online seit 21. Oktober)
Mit Beitrag
Fünfjährige Verjährungsfrist nur bei Bauwerksmängeln!
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2024
Als Mangel "bei einem Bauwerk" i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 2 a BGB ist nur diejenige (unzureichende) Beschaffenheit der Kaufsache anzusehen, die auch Folge einer bauvertraglichen Werkleistung sein könnte. Vertragliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, die sich nicht... Volltext (Online seit 21. Oktober)
Beitrag in Kürze
Kein Aufmaß möglich: Wie ist prüfbar abzurechnen?
BGH, Beschluss vom 26.09.2024
Kann der Auftragnehmer die von ihm erbrachten Leistung nicht durch ein Aufmaß ermitteln, genügt er seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung... Volltext (Online seit gestern)
Mit Beitrag
30 Jahre Garantie = Rundum-sorglos-Paket?
OLG München, Beschluss vom 23.07.2024
1. Der Inhalt einer vom Unternehmer abgegebenen „Garantie“ ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch Auslegung zu ermitteln. Entscheidend ist, wie der Besteller die Äußerungen des Unternehmers unter Berücksichtigung seines sonstigen Verhaltens... Volltext (Online seit 24. Oktober)
J'accuse!
... sogenanntes "Recht", das von einer "Mini-Arbeitsgruppe" die höchstrichterliche Rechtsprechung vorbereitend rechtspolitisch geformt worden ist? Es gibt dafür Anhaltspunkte. Ich beginne mit dem Ergebnis.
Der Entschädigungsanspruch des Nachfolgeunternehmers...
Bauvertrag
Der Entschädigungsanspruch des Nachfolgeunternehmers...
Blog-Eintrag (Online seit heute)
Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!
KG, Urteil vom 18.01.2022; BGH, Beschluss vom 17.01.2024
Eine Anrechnung "Neu für Alt" erfolgt nicht, wenn die Vorteile lediglich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste. IBR-Beitrag (Online seit 28. Oktober)
Zugehörige Dokumente:
Ententeich als Ingenieurbauwerk
OLG Naumburg, Urteil vom 16.05.2024
1. Ein durch Tonabbau künstlich entstandener Ententeich, der zur Ableitung von Mischwasser genutzt wird, ist ein Ingenieurbauwerk.2. Die Vergrößerung eines solchen Teichs um mehr als 10% und einer Nutzungsänderung als Zwischenspeicher für Regenwasser ist eine Umgestaltung...
IBR-Beitrag (Online seit gestern)
Zugehörige Dokumente:
Versicherungsnehmer hat "alle Sicherheitsvorschriften" einzuhalten!
BGH, Urteil vom 25.09.2024
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt... IBR-Beitrag (Online seit gestern)
Nachbarzustimmung ist und bleibt bindend!
VGH Bayern, Beschluss vom 04.10.2024
1. Die Zustimmung des Nachbarn bindet auch seinen Rechtsnachfolger, dieser tritt automatisch in die nachbarrechtliche Stellung seines Rechtsvorgängers ein. Es handelt sich um eine grundstücksbezogene und damit dinglich wirkende Nachbareinverständniserklärung.2....
IBR-Beitrag (Online seit gestern)
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