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Architekten und Ingenieure
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2. Der Wechsel von Akquise zu beauftragter Leistung richtet sich nach BGB, die Vergütung dieser Leistung bei unwirksamer Vereinbarung nach der HOAI.
3. Ein von den Mindestsätzen...
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Architekten und Ingenieure
Bauleitung ≠ Bauüberwachung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2023; BGH, Beschluss vom 15.05.2024
Von den Grundleistungen der Objektüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8 ist die Tätigkeit des Architekten als verantwortlicher Bauleiter nach den Landesbauordnungen zu unterscheiden. Der Bauleiter ist dafür zuständig, zu überwachen, dass die Baumaßnahme entsprechend... IBR-Beitrag (Online seit 21. November)
Zugehörige Dokumente:
Beitrag in Kürze
Architekt muss Verlegung von 3.000 qm Teppichboden überwachen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.09.2024
1. Der bauüberwachende Architekt hat dafür zu sorgen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht und zur Vollendung kommt. Er schuldet als werkvertraglichen Erfolg eine mangelfreie Überwachung der Bauleistung, nicht aber unmittelbar die Mangelfreiheit... Volltext (Online seit gestern)
Mindestsatz nach der HOAI statt entgeltlicher Akquise bei unwirksamer Vereinbarung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023; BGH, Beschluss vom 10.07.2024
1. Eine nicht bei Vertragsschluss getroffene Pauschalhonorarvereinbarung ist nicht maßgeblich.2. Der Wechsel von Akquise zu beauftragter Leistung richtet sich nach BGB, die Vergütung dieser Leistung bei unwirksamer Vereinbarung nach der HOAI.
3. Ein von den Mindestsätzen...
IBR-Beitrag (Online seit 18. November)
Zugehörige Dokumente:
Architektenurheberrecht: Eigentum sticht!
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2024
1. Zum Kreis der urheberrechtlich geschützten Werke zählen auch Werke der Baukunst, soweit sie persönlich geistige Schöpfungen sind, also einen solchen Grad individueller ästhetischer Prägung erreichen, dass von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann.2....
IBR-Beitrag (Online seit 19. November)
Zugehörige Dokumente:
Honorarvereinbarung mit Verbraucher: Worauf muss der Architekt hinweisen?
Besprochener Beitrag: "Der unterbliebene Hinweis gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 HOAI" von Dr. Stefan Deckers
Der Architekt genügt seiner Hinweispflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HOAI gegenüber einem Verbraucher-Auftraggeber, wenn er den Wortlaut der Vorschrift wiedergibt. Er ist nicht gehalten, den Verbraucher auf die Existenz und Anwendbarkeit der HOAI sowie den Orientierungscharakter... IBR-Beitrag (Online seit 14. November)