ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
Lärmschutzkonflikt ist in Baugenehmigung abschließend zu regeln!
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2024
1. Zur hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung für einen innerörtlichen Festplatz im Hinblick auf die Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen (hier verneint).*)2. Soweit die Bewältigung möglicher Lärmschutzkonflikte durch einen mittels Bebauungsplan...
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
Beitrag in Kürze
Beseitigung von Brandschutzmängeln ist zweifelsfrei nachzuweisen!
VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2024
1. Im Rahmen einer Duldungsanordnung kommt mangels dinglicher Berechtigung des Pächters nur auf die Wirksamkeit - und nicht auf die Rechtmäßigkeit - der Nutzungsuntersagung gegenüber dem Grundstückseigentümer an.2. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung...
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
Beitrag in Kürze
Kein Vertrauensschutz bei Abweichung von der (neuen) Baugenehmigung!
VGH Bayern, Urteil vom 14.05.2024
Wer seine ursprüngliche Planung abändert, um die Baugenehmigung zu erhalten und sich anschließend nicht an die genehmigte Planung hält, sondern seine im Genehmigungsverfahren fallen gelassene Planung verwirklicht, kann sich nicht darauf berufen, dass seine bauliche...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
Bebauungszusammenhang endet am letzten Baukörper!
VGH Bayern, Beschluss vom 17.06.2024
1. Ein Vorhaben liegt im Außenbereich, wenn es nicht Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist. Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6la.gif)