ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
Beitrag in Kürze
Keine Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" durch Vorlage von Plänen!
OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2022
1. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sofern nicht ein anderer Standard oder eine andere Ausführung vereinbart ist, verpflichtet sich der Unternehmer in der Regel stillschweigend zur technisch einwandfreien Herstellung des...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7la.gif)
![Versicherungsrecht Versicherungsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
Beitrag in Kürze
Eigentümer dreht Haupthahn nicht ab: WEG verliert Versicherungsschutz!
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2023
1. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind gem. § 47 Abs. 1 VVG bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Personen zu berücksichtigen. Dass die Kenntnis...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7la.gif)
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
Ordnungsgemäßes Vergabeverfahren spricht für Erforderlichkeit der Kosten!
VG Cottbus, Urteil vom 30.05.2024
1. Auf der Aufwandsseite der Kalkulation dürfen nur beitragsfähige Kosten bzw. beitragsfähiger Aufwand angesetzt werden. Das betrifft nicht nur die abstrakte Beitragsfähigkeit, sondern auch die Frage, ob die Aufwendungen der Sache und der Höhe nach erforderlich...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7la.gif)
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
Sachherrschaft des Geschäftsführer oder eines Angestellten: Wer ist unmittelbarer Besitzer?
OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2024
1. Wer als Geschäftsführer einer GmbH innerhalb seines Aufgabenbereiches als gesetzlicher berufener Vertreter die Sachherrschaft über ein Grundstück ausübt, hat in Bezug auf dieses Grundstück (lediglich) Organbesitz mit der Folge, dass die Rechtswirkungen des unmittelbaren...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7la.gif)