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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Anforderungen an Berufungsbegründung und gerichtliche Hinweise
BGH, Urteil vom 16.05.2024
Eine Berufung, die nicht sämtliche tragenden Erwägungen des Urteils angreift, ist unzulässig; gerichtliche Hinweise müssen, insbesondere wenn sie einen neuen Gesichtspunkt betreffen, unmissverständlich sein und derart erteilt werden, dass die Parteien darauf angemessen...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9la.gif)
Zugehörige Dokumente:
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Ohne Beschwer kein Rechtsmittel
LG Berlin II, Beschluss vom 05.06.2024
1. Die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels setzt eine Beschwer des Rechtsmittelklägers voraus, die nicht allein im Kostenpunkt bestehen darf, sowie das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen. Sie ergibt sich nicht schon aus etwaigen dem...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9la.gif)
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Öffentliche Zustellung nur i.V.m. informeller Information!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2024
1. Die Anordnung nach § 184 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann nicht im Wege der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO zugestellt werden, da es sich auch bei § 185 ZPO um eine fingierte Zustellung handelt, deren Inhalt dem Adressaten in der Regel nicht zur Kenntnis gelangt....![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9la.gif)
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Beitrag in Kürze
Ablehnung eines Antrags auf ergänzende Begutachtung ist nicht beschwerdefähig!
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2024
Die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung ist nicht beschwerdefähig, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschluss...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9la.gif)
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Wann ist eine Urkunde mangelbehaftet?
KG, Beschluss vom 27.06.2024
Bei der Prüfung, ob eine Urkunde Mängel i.S.v. § 419 ZPO enthält, die geeignet sind, die Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO zu erschüttern, können die Feststellungen nicht darauf beschränkt bleiben, die Urkunde enthalte - vorliegend handschriftliche - Ergänzungen...![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9la.gif)