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Wann besteht ein erhebliches Missverhältnis zwischen Vergütung und Streitwert?
LG Würzburg, Beschluss vom 28.05.2024
1. Eine Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses i.H.v. 20 % stellt keine überhebliche Überschreitung i.S.v. § 8a Abs. 4 JVEG dar.*)2. Die Sachverständigenvergütung steht frühestens und erst dann in einem erheblichen Missverhältnis zum Streitwert i.S.v....
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