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Hinweis auf Vorschussüberschreitung hat schriftlich zu erfolgen!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2024
1. Eine erhebliche Überschreitung des eingezahlten Auslagenvorschusses ist regelmäßig bei einer Differenz von mehr als 20% anzunehmen. Unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um eine starre Kappungsgrenze handelt, ist bei einer Überschreitung von mehr als 50%... IBR-Beitrag (Online seit 20. Dezember)
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