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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
2. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Anbauten in unterschiedlichen Geschossen...
Öffentliches Baurecht
2. Das öffentliche und private Interesse am Erhalt der Baulast entfällt, wenn eine...
Öffentliches Baurecht
Auch im Denkmalbereich ist eine Solaranlage zulässig!
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2024
Denkmalschutzrechtliche Belange überwiegen nur gegenüber erneuerbaren Energien, wenn entweder der Eingriff in das Denkmal besonders schwer wiegend ist oder, wenn er ein Denkmal von herausgehobener Bedeutung betrifft. Für diese Feststellung ist eine auf den Einzelfall... IBR-Beitrag (Online seit 26. Juni)
Zugehörige Dokumente:
Nutzungsbeschränkung darf nicht zur Unrentabiltät führen!
BVerwG, Beschluss vom 13.05.2024
1. Eine nutzungsbeschränkende Festsetzung in einem Bebauungsplan kann aufgrund der Betroffenheit wirtschaftlicher Belange abwägungsfehlerhaft sein und sogar an einem Mangel im Abwägungsergebnis leiden, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der verbleibenden... Volltext (Online seit 26. Juni)
Macht eine umfangreiche Befreiungspraxis Festsetzungen funktionslos?
VG Hamburg, Urteil vom 04.06.2024
1. Zur Funktionslosigkeit der Festsetzung rückwärtiger Baugrenzen in einer Doppelhaussiedlung infolge einer jahrzehntelangen umfangreichen Befreiungspraxis der Bauaufsichtsbehörde.*) 2. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Anbauten in unterschiedlichen Geschossen...
Volltext (Online seit 25. Juni)
„Besseren" Weg angelegt: Interesse an Baulasterhalt entfällt!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.06.2024
1. Kennzeichnend für die Baulast i.S.v. § 81 NBauO ist ihre baurechtliche Relevanz, die in einer Erleichterung oder Erweiterung der Bebauungs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten liegt.*)2. Das öffentliche und private Interesse am Erhalt der Baulast entfällt, wenn eine...
Volltext (Online seit gestern)
Boardinghaus = Wohnnutzung oder Beherbergungsbetrieb?
VG Hamburg, Urteil vom 03.06.2024
1. Ein Boardinghaus stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. In einem Fall, in dem sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb... Volltext (Online seit 24. Juni)