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Sachverständige
Gutachten mit mehreren Unterschriften: Keine Besorgnis der Befangenheit!
OLG Bamberg, Beschluss vom 17.09.2024
Der Sachverständige übernimmt mit dem Vermerk "nach gemeinsamer Durchsicht" ausreichend die persönliche Gesamtverantwortung, auch wenn eine weitere Person das Gutachten mit unterzeichnet. IBR-Beitrag (Online seit 29. November)
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